Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
script network agentur GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Am Bahndamm 9, 57520 Steinebach/Sieg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 26983
EUID
DET2214V.HRB26983
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 63/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller
Adresse
Molzbergstrasse 1, 57518 Betzdorf
Telefon
02741-93400
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/Auslagen
31.03.2025
Schlusstermin/Stichtag
18.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen aller Art und die Vermittlung von Handelsgeschäften für Unternehmen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der script network agentur GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 5.121,62 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 113.754,62 EUR zu berücksichtigen. Das Amtsgericht Betzdorf hat mit Beschluss vom 06.05.2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO). Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 18.06.2025. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie gegen das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Zudem sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden; gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen, da sie unter der Veröffentlichungsgrenze liegen oder aus anderen Gründen nicht offengelegt werden müssen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Betzdorf eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 63/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der script network agentur GmbH, Am Bahndamm 9, 57520 Steinebach (AG Montabaur, HRB 26983), vertr. d.: Jörg Rupp, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Betzdorf zur Einsicht…
11 IN 63/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der script network agentur GmbH, Am Bahndamm 9, 57520 Steinebach (AG Montabaur, HRB 26983), vertr. d.: Jörg Rupp, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Betzdorf zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller, Molzbergstrasse 1, 57518 Betzdorf, Tel.: 02741-93400, Fax: 02741-934033 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 5.121,62 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 113.754,62 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Betzdorf, 06.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 63/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der script network agentur GmbH, Am Bahndamm 9, 57520 Steinebach (AG Montabaur, HRB 26983), vertr. d.: Jörg Rupp, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird au…
11 IN 63/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der script network agentur GmbH, Am Bahndamm 9, 57520 Steinebach (AG Montabaur, HRB 26983), vertr. d.: Jörg Rupp, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 18.06.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Betzdorf, 06.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 63/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der script network agentur GmbH, Am Bahndamm 9, 57520 Steinebach (AG Montabaur, HRB 26983), vertr. d.: Jörg Rupp, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. …
11 IN 63/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der script network agentur GmbH, Am Bahndamm 9, 57520 Steinebach (AG Montabaur, HRB 26983), vertr. d.: Jörg Rupp, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Betzdorf eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.03.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse Es ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 31.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 63/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der script network agentur GmbH, Am Bahndamm 9, 57520 Steinebach (AG Montabaur, HRB 26983), vertr. d.: Jörg Rupp, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 In…
11 IN 63/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der script network agentur GmbH, Am Bahndamm 9, 57520 Steinebach (AG Montabaur, HRB 26983), vertr. d.: Jörg Rupp, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 08.10.2024, 10:00 Uhr, Saal 109 (1.Etage), Amtsgerichtsgebäude, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 26.08.2024
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