Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SDV Medien+Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Tharandter Str. 23-35, 01159 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 35794
EUID
DEU1104.HRB35794
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
544 IN 2002/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff
Adresse
Fabrikstraße 13A, 01159 Dresden
Telefon
0351 4829160
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.02.2025
Eröffnung
28.02.2025 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.04.2025
Einreichfrist Anträge und Widersprüche
23.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im Geschäftsbereich des Direktmarketings, insbesondere an der SDV Direct World GmbH mit dem Sitz in Dresden und der SDV Winter GmbH mit dem Sitz in Weidenberg, Erbringung von Dienst- und sonstigen Leistungen für die Unternehmen im Bereich des Direktmarketings.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SDV Medien+Service GmbH ist am 28.02.2025 um 11:00 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zuvor hat der Insolvenzverwalter dem Gericht bereits am selben Tag die drohende Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 11.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 23.05.2025 beim Amtsgericht Dresden einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 2002/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SDV Medien+Service GmbH, Tharandter Straße 23-35, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35794
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Tremel
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 28.02.2025 di…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 2002/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SDV Medien+Service GmbH, Tharandter Straße 23-35, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35794
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Tremel
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 28.02.2025 die drohende Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 536/544 IN 2002/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SDV Medien+Service GmbH, Tharandter Straße 23-35, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35794
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Tremel
- wurde am 28.02.2025 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfa…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 536/544 IN 2002/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SDV Medien+Service GmbH, Tharandter Straße 23-35, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35794
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Tremel
- wurde am 28.02.2025 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Fabrikstraße 13A, 01159 DresdenTelefon geschäftlich: 0351 4829160 Telefax: 0351 48291629 Email geschäftlich: dresden@bbl-law.com
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 11.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 23.05.2025 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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