Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Seilcompagnie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 112159
EUID
DEF1103R.HRB112159
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 436/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Frist Widerspruch
13.06.2025
Frist Schriftsätze
31.07.2026
Entscheidung des Gerichts
04.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seilcompagnie GmbH, Haveltal 7, 16348 Wandlitz, ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein Widerspruch gegen die Prüfung dieser Forderungen muss bis zum 13.06.2025 beim Gericht eingehen. Die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie dessen Auslagen wurden auf Grund eines Vermögenswertes in Höhe von 38.186,45 € festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters sowie die Anhörung der Gläubigerversammlung, der Massegläubiger und des Verwalters zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse vorgesehen. Die Frist für die Einreichung der diesbezüglichen Schriftsätze endet am 31.07.2026, wobei die gerichtlichen Entscheidungen nach Ablauf dieser Frist am 04.08.2026 ergehen sollen. Das Gericht beabsichtigt, das Verfahren gemäß § 207 Abs. 1 Satz 1 InsO einzustellen; eine Abwendung der Einstellung ist durch Zahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von 5.199,04 € möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Seilcompagnie GmbH (Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 112159 B), Haveltal 7, 16348 Wandlitz, eingetragener Sitz: Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gunter Franze, Haveltal 7, 16348 Wandlitz Stolzenhagen, vertreten durch den Geschäftsfüh…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Seilcompagnie GmbH (Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 112159 B), Haveltal 7, 16348 Wandlitz, eingetragener Sitz: Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gunter Franze, Haveltal 7, 16348 Wandlitz Stolzenhagen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Takacs, Auf der Plantage 33, 16835 Rüthnick wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 13.06.2025 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 436/19
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 05.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 436/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seilcompagnie GmbH, Haveltal 7, 16348 Wandlitz ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden auf G…
3 IN 436/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seilcompagnie GmbH, Haveltal 7, 16348 Wandlitz ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 38.186,45€ nebst der Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in gesetzlicher Höhe festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 300,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Frankfurt (Oder), 5. Juni 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Seilcompagnie GmbH (Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 112159 B), Haveltal 7, 16348 Wandlitz, eingetragener Sitz: Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gunter Franze, Haveltal 7, 16348 Wandlitz Stolzenhagen, vertreten durch den Geschäftsfüh…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Seilcompagnie GmbH (Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 112159 B), Haveltal 7, 16348 Wandlitz, eingetragener Sitz: Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gunter Franze, Haveltal 7, 16348 Wandlitz Stolzenhagen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Takacs, Auf der Plantage 33, 16835 Rüthnick wird die
Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalter
Anhörung der Gläubigerversammlung, der Massegläubiger und des Verwalter zur beabsichtigten Einstellung mangels Masse
im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 31.07.2026 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist am 04.08.2026. Die Schlussrechnung des Verwalter liegt nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Das Gericht beabsichtigt, das Verfahren nach § 207 Abs. 1 Satz 1 InsO einzustellen. Die Einstellung kann durch Zahlung eines Kostenvorschusses (auf Gebühren und Auslagen) in Höhe von 5.199,04 € auf das Konto Deutsche Bank, IBAN: DE44 1207 0024 0019 1239 28 abgewendet werden.
Die Vergütung und die Auslagen des Verwalter sind festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
3 IN 436/19
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 05.06.2026
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