Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Seipenbusch GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Röttgenstr. 27, 42549 Velbert
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 17250
EUID
DER1608.HRB17250
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 240/16
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Fischer, Roloff + Partner
Adresse
Turmhof 15, 42103 Wuppertal
Termine & Fristen
Frist zur Kostenvorschusszahlung
22.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft unter der Firma Schrottgroßhandel und Transporte Seipenbusch GmbH & Co. KG.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seipenbusch GmbH, Velbert, ist beim Amtsgericht Wuppertal unter dem Aktenzeichen 145 IN 240/16 anhängig. Im Verfahren sind die Rechtsanwälte Fischer, Roloff + Partner als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Nach Mitteilung des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 3.374.598,52 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 362,43 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis des Verwalters sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal zur Einsicht niedergelegt. Zudem wurde festgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Falls bis zum 22.06.2026 kein Kostenvorschuss in Höhe von 2.230,00 EUR bei der Zahlstelle Wuppertal eingezahlt wird, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt. Beteiligte hatten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 240/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17250 eingetragenen Seipenbusch GmbH, Röttgenstraße 27 - 33, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Kuno Seipenbusch, Röttgenstraße 27 - 33, 4…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 240/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17250 eingetragenen Seipenbusch GmbH, Röttgenstraße 27 - 33, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Kuno Seipenbusch, Röttgenstraße 27 - 33, 42551 Velbert
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 3.374.598,52 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 362,43 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
145 IN 240/16
Amtsgericht Wuppertal, 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 240/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17250 eingetragenen Seipenbusch GmbH, Röttgenstraße 27 - 33, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Kuno Seipenbusch, Röttgenstraße 27 - 33, 4…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 240/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17250 eingetragenen Seipenbusch GmbH, Röttgenstraße 27 - 33, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Kuno Seipenbusch, Röttgenstraße 27 - 33, 42551 Velbert
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fischer, Roloff + Partner, Turmhof 15, 42103 Wuppertal
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 22.06.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 2 230,00 EUR bei der Zahlstelle Wuppertal, IBAN DE40370100500011406502 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 240/16
Amtsgericht Wuppertal, 27.04.2026
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