Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
St. Lukas Klinik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schwanenstr. 132, 42697 Solingen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 16301
Stammkapital
100.000,00 EUR
EUID
DER1608.HRB16301
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
504 IN 128/23
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Termin zur Erörterung des Insolvenzplans
14.06.2024 , 09:30 Uhr
Prüfungsstichtag
22.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist es, den Betrieb katholischer Einrichtungen zu fördern und diese bei der Durchführung ihres Auftrages zu unterstützen. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere a) die Erbringung von ambulanten und stationären Leistungen der öffentlichen Gesundheitspflege, b) der Betrieb eines katholischen Krankenhauses sowie seiner angeschlossenen Einrichtungen und Nebenbetriebe, c) die Erbringung von ambulanten und stationären Rehabilitations- und Therapieleistungen, d) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung und Unterstützung des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere von stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen zur Betreuung und Pflege kranker und hilfsbedürftiger Menschen (§ 58 Nr. 1 AO).
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gesundheit
Subbranche
Arzt- & Medizinzentren
Nebenbranche
Pflege & Soziales
Geschäftstätigkeit
Betrieb eines katholischen Krankenhauses sowie Erbringung von ambulanten und stationären Gesundheits-, Rehabilitations- und Pflegeleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der St. Lukas Klinik GmbH ist beim Amtsgericht Wuppertal anhängig. Im ersten Teil der Bekanntmachung wird über das schriftliche Prüfungsverfahren für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 InsO informiert. Der Prüfungsstichtag ist der 22.06.2026, an dem ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen muss. Die Tabelle der zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus. Im zweiten Teil wird ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans, zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestimmung bestimmt. Dieser Termin findet am 14.06.2024 um 09:30 Uhr statt. Der Insolvenzplan samt Stellungnahmen liegt ebenfalls zur Einsicht aus. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende berechtigt ist, den Plan im Termin inhaltlich zu ändern. Gemäß § 253 Abs. 3 InsO ist eine sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig, wenn im Abstimmungstermin widersprochen und gegen den Plan gestimmt wurde. Das Verfahren ist in der Phase des Insolvenzplanverfahrens.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der St. Lukas Klinik GmbH ist beim Amtsgericht Wuppertal anhängig. Zunächst wurde ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans sowie zur Abstimmung über diesen am 14.06.2024 bestimmt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der St. Lukas Klinik GmbH ist beim Amtsgericht Wuppertal anhängig. Zunächst wurde ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans sowie zur Abstimmung über diesen am 14.06.2024 bestimmt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 22.06.2026 festgelegt wurde. Zudem ist die Vergütung des vorläufigen Sachwalters Dr. Mark Boddenberg für seine Tätigkeit seit dem 01.09.2023 durch Beschluss vom 25.09.2026 auf einen Endbetrag von 901.268,34 € festgesetzt worden. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Forderungsprüfung und Vergütungsfestsetzung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 128/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16301 eingetragenen St. Lukas Klinik GmbH, Schwanenstraße 132, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Lucht, Schwanenstraße 132…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 128/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16301 eingetragenen St. Lukas Klinik GmbH, Schwanenstraße 132, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Lucht, Schwanenstraße 132, 42697 Solingen
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 128/23
Amtsgericht Wuppertal, 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 128/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16301 eingetragenen St. Lukas Klinik GmbH, Schwanenstraße 132, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Siekkötter, Schwanenstraße 13…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 128/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16301 eingetragenen St. Lukas Klinik GmbH, Schwanenstraße 132, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Siekkötter, Schwanenstraße 132, 42697 Solingen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL, Meinolphusstraße 6-10, 44789 Bochum
Sachwalter: Dr. Mark Boddenberg, Spichernstraße 75, 50672 Köln
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 25.4.2024 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Freitag, 14.06.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
504 IN 128/23
Amtsgericht Wuppertal, 10.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 128/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16301 eingetragenen St. Lukas Klinik GmbH, Schwanenstraße 132, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Lucht, Schwanenstraße 132…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 128/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16301 eingetragenen St. Lukas Klinik GmbH, Schwanenstraße 132, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Lucht, Schwanenstraße 132, 42697 Solingen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRL, Meinolphusstraße 6-10, 44789 Bochum
Vorläufiger Sachwalter:
Dr. Mark Boddenberg, Kennedyplatz 2, 50679 Köln
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung 756.843,35 €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen 525,00 €
Zwischensumme 757.368,35 €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 757.368,35 € 143.899,99 €
Endbetrag 901.268,34 €
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Sachwalter übt sein Amt seit dem 01.09.2023 aus. Nach § 270b Abs. 1, 274 Abs. 1 und 63 InsO, hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegt.(§ 12 a InsVV).
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Sachwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung des Sachwalters die wiederum 60% der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV) beträgt.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz des Sachwalters und vorläufigen Sachwalters beträgt daher mindestens 840,00 EUR.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben.
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 12a III InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 13.460.219,00 €.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 336.374,82 €.
Der Regelsatz der Vergütung der Sachwalterin/des Sachwalters beträgt demnach 201.824,89 €.
Davon stehen dem vorläufigen Sachwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 50.456,22 € zu.
Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 3.276,00 €.
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
einer Erhöhung des Regelsatzes auf 225 % des 1-fachen Regelsatzes und damit auf den Betrag von 756.843,35 € gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 21.07.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Die entstandenen Auslagen sind vom dem vorläufigen Sachwalter nachgewiesen und waren antragsgemäß zu berücksichtigen.
Die zur Akte gelangten Stellungnahmen beinhalteten keine vergütungsrelevanten Einwendungen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter und der Schuldnerin/dem Schuldner zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 eingesehen werden.
504 IN 128/23
Amtsgericht Wuppertal, 25.09.2026
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