Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sell Facility Services GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 26.01.2026 die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 16.03.2026 Stellung zu den Punkten Schlussrechnung, Vergütungsantrag, Schlussverzeichnis der Forderungen und Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände zu nehmen. Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 182.600,33 EUR. Für die Verteilung steht nach Abzug der Massekosten ein Betrag von ca. 31.100,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht aus. Später, am 24.03.2026, hat das Gericht die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sell Facility Services GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 503 IN 6/18 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78963 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Mustafa Kaleli vertreten. Rechtsanwalt Peter H…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sell Facility Services GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 503 IN 6/18 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78963 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Mustafa Kaleli vertreten. Rechtsanwalt Peter Houben ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Januar 2026 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 182.600,33 EUR. Nach Abzug der Massekosten steht ein Betrag von ca. 31.100,00 EUR für die Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Das Verfahren ist am 15.07.2026 um 13:06 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 6/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78963 eingetragenen Sell Facility Services GmbH, Opitzstr. 10, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mustafa Kaleli, Lindenhorster S…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 6/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78963 eingetragenen Sell Facility Services GmbH, Opitzstr. 10, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mustafa Kaleli, Lindenhorster Straße 94, 44147 Dortmund
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1 eingesehen werden.
503 IN 6/18
Amtsgericht Düsseldorf, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 6/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78963 eingetragenen Sell Facility Services GmbH, Opitzstr. 10, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mustafa Kaleli, Lindenhorster S…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 6/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78963 eingetragenen Sell Facility Services GmbH, Opitzstr. 10, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mustafa Kaleli, Lindenhorster Straße 94, 44147 Dortmund
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 16.03.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- Schlussrechnung des Verwalters und Vergütungsantrag
- Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie der Vergütungsantrag und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 aus.
503 IN 6/18
Amtsgericht Düsseldorf, 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 6/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78963 eingetragenen Sell Facility Services GmbH, Opitzstr. 10, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mustafa Kaleli, Lindenhorster S…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 6/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78963 eingetragenen Sell Facility Services GmbH, Opitzstr. 10, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mustafa Kaleli, Lindenhorster Straße 94, 44147 Dortmund
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 182.600,33 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht nach Abzug der Massekosten ein Betrag von ca. 31.100,00 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
503 IN 6/18
Amtsgericht Düsseldorf, 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 6/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78963 eingetragenen Sell Facility Services GmbH, Alte Bottroper Straße 44, 45356 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mustafa Kaleli, Lindenhorst…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 6/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78963 eingetragenen Sell Facility Services GmbH, Alte Bottroper Straße 44, 45356 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mustafa Kaleli, Lindenhorster Straße 94, 44147 Dortmund
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Peter Houben, Couvenstraße 4, 40211 Düsseldorf
wird heute, am 15.07.2026, um 13:06 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
503 IN 6/18
Amtsgericht Düsseldorf, 15.07.2026
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