Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Seniorenheim Tann e.V. (SHV)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
SE
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landshut VR 10375
EUID
DED2404V.VR10375
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 533/23
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Einwendungsfrist Beschlussfassung
30.12.2024
Widerspruchsfrist Forderungen
09.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Seniorenheim Tann e.V. (SHV) erfolgt die Prüfung der bis zum 04.11.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 09.12.2025 schriftlich Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht einzulegen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erfolgt, gelten als festgestellt. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenheim Tann e.V. (SHV) ist beim Amtsgericht Landshut anhängig. Das Verfahren befindet sich in einer Phase der Forderungsprüfung und Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Bis zum 04.11.2025 nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenheim Tann e.V. (SHV) ist beim Amtsgericht Landshut anhängig. Das Verfahren befindet sich in einer Phase der Forderungsprüfung und Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Bis zum 04.11.2025 nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen werden geprüft. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 09.12.2025 schriftlich gegen die Forderungsanmeldungen zu widersprechen; nach Ablauf dieser Frist gelten nicht angefochtene Forderungen als festgestellt. Zudem wurde zur Beschlussfassung über einen beabsichtigten Vergleich mit der AOK Bayern bzgl. eines Anfechtungsanspruchs sowie über die Verfolgung von Ansprüchen mit erheblichem Streitwert im schriftlichen Verfahren vorgegangen. Gegenüber dieser Beschlussfassung konnten Einwendungen bis einschließlich 30.12.2024 erhoben werden. Bei Nichterhebung wirksamer Einwendungen gilt die Zustimmung als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 533/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seniorenheim Tann e.V. (SHV), Dr.-Heuwieser-Straße 25-29, 84367 Tann, vertreten durch die Vorstände Hirsch Eva-Maria, Pinzhoffer Walter und Steinwender Klaus-Peter
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: VR 10375
- Schuldner -
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1. D…
IN 533/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seniorenheim Tann e.V. (SHV), Dr.-Heuwieser-Straße 25-29, 84367 Tann, vertreten durch die Vorstände Hirsch Eva-Maria, Pinzhoffer Walter und Steinwender Klaus-Peter
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: VR 10375
- Schuldner -
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1. Die Prüfung der bis 04.11.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.12.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 28.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 533/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seniorenheim Tann e.V. (SHV), Dr.-Heuwieser-Straße 25-29, 84367 Tann, vertreten durch die Vorstände Hirsch Eva-Maria, Pinzhoffer Walter und Steinwender Klaus-Peter
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: VR 10375
- Schuldner -
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Aufg…
IN 533/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seniorenheim Tann e.V. (SHV), Dr.-Heuwieser-Straße 25-29, 84367 Tann, vertreten durch die Vorstände Hirsch Eva-Maria, Pinzhoffer Walter und Steinwender Klaus-Peter
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: VR 10375
- Schuldner -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Tagesordnungspunkte
- Zustimmung zu dem beabsichtigten Vergleich (Vergleichsentwurf kann bei Gericht eingesehen werden) mit der AOK Bayern bzgl. des geltend gemachten Anfechtungsanspruchs
- außergerichtliche oder gerichtliche Verfolgung von Ansprüchen (Anfechtungs-, Haftungs- oder sonstige Ansprüche) mit erheblichem Streitwert
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.12.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 04.12.2024
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