Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Seniorenzentrum Altenburgstraße GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Käthe-Paulus-Straße 2A, 31157 Sarstedt
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 205879
EUID
DEP2408.HRB205879
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
55 IN 16/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Wilhelm V
Kanzlei
Wilhelm-Kollegen
Adresse
Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover
Telefon
0511-6968460
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.06.2026 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb, Verkauf, Bebauung, Verwaltung und Vermietung eines Grundstückes sowie etwaiger Erweiterungsflächen; Erwerb weiterer Grundstücke, Gebäude und grundstücksgleicher Rechte sowie weiterer Rechte ist nicht ausgeschlossen
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seniorenzentrum Altenburgstraße GmbH, Käthe-Paulus-Str. 2a, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 205879), ist am 05.06.2026 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Wilhelm V bestellt worden. Ein Beschluss vom 05.06.2026 wurde am 09.06.2026 bezüglich der korrekten Bezeichnung des Schuldners (Korrektur von Seniorenresidenz zu Seniorenzentrum) berichtigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
55 IN 16/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seniorenzentrum Altenburgstraße GmbH, Käthe-Paulus-Str. 2a, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 205879), vertr. d.: Werner Ströer, Gerhart-Hauptmann-Str. 10, 31137 Hildesheim, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 05.06.2026 berichtigt worden.
Statt…
55 IN 16/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seniorenzentrum Altenburgstraße GmbH, Käthe-Paulus-Str. 2a, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 205879), vertr. d.: Werner Ströer, Gerhart-Hauptmann-Str. 10, 31137 Hildesheim, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 05.06.2026 berichtigt worden.
Statt "Seniorenresidenz Altenburgstraße GmbH, Käthe-Paulus-Str. 2a, 31157 Sarstedt (AG Hildburghausen, HRB 205879)" muss es richtig heißen: "Seniorenzentrum Altenburgstraße GmbH, Käthe-Paulus-Str. 2a, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 205879)".
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim oder dem Landgericht Hildesheim. Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
55 IN 16/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Altenburgstraße GmbH, Käthe-Paulus-Str. 2a, 31157 Sarstedt (AG Hildburghausen, HRB 205879), vertr. d.: Werner Ströer, Gerhart-Hauptmann-Str. 10, 31137 Hildesheim, (Geschäftsführer), ist am 05.06.2026 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwal…
55 IN 16/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Altenburgstraße GmbH, Käthe-Paulus-Str. 2a, 31157 Sarstedt (AG Hildburghausen, HRB 205879), vertr. d.: Werner Ströer, Gerhart-Hauptmann-Str. 10, 31137 Hildesheim, (Geschäftsführer), ist am 05.06.2026 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511-6968460, Fax: 0511-69684679, E-Mail: kanzlei@Wilhelm-Kollegen.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 05.06.2026
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