Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Seventhheaven Store GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hamburg
Adresse
Steindamm 14, 20099 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 121063
EUID
DEK1101.HRA121063
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 133/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Joachim Büttner
Adresse
Friesenweg 22, 22763 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.05.2024 , 17:25 Uhr
Eröffnung
11.06.2024 , 13:03 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.07.2024
Berichtstermin
13.08.2024 , 09:15 Uhr
Prüfungstermin
13.08.2024 , 09:15 Uhr
Prüfungsstichtag
18.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seventhheaven Store GmbH & Co. KG sind vorläufige Maßnahmen am 16.05.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Joachim Büttner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt ist. Das Insolvenzverfahren ist am 11.06.2024 aufgrund eines Antrags der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Büttner. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 12.07.2024 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin und Prüfungstermin) findet am 13.08.2024 um 09:15 Uhr im Amtsgericht Hamburg statt. Für nachträglich angemeldete Forderungen ist ein schriftliches Prüfungsverfahren vorgesehen, wobei der Prüfungsstichtag der 18.09.2025 ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 133/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 121063 eingetragenen Seventhheaven Store GmbH & Co. KG, Steindamm 14, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die i…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 133/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 121063 eingetragenen Seventhheaven Store GmbH & Co. KG, Steindamm 14, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144311 eingetragene Seventhheaven Verwaltung GmbH, Steindamm 14, 20099 Hamburg, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christa Grabbert
ist am 16.05.2024, um 17:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Joachim Büttner, Friesenweg 22, 22763 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67h IN 133/24
Amtsgericht Hamburg, 16.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 133/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 121063 eingetragenen Seventhheaven Store GmbH & Co. KG, Steindamm 14, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts H…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 133/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 121063 eingetragenen Seventhheaven Store GmbH & Co. KG, Steindamm 14, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144311 eingetragene Seventhheaven Verwaltung GmbH, Steindamm 14, 20099 Hamburg, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christa Grabbert
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.06.2024, um 13:03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Joachim Büttner, Friesenweg 22, 22763 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 13.08.2024, 09:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67h IN 133/24
Amtsgericht Hamburg, 11.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 133/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 121063 eingetragenen Seventhheaven Store GmbH & Co. KG, Steindamm 14, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsr…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 133/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 121063 eingetragenen Seventhheaven Store GmbH & Co. KG, Steindamm 14, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144311 eingetragene Seventhheaven Verwaltung GmbH, Steindamm 14, 20099 Hamburg, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christa Grabbert
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 18.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 413 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67h IN 133/24
Amtsgericht Hamburg, 18.08.2025
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