Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SF-Bau Verwaltungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 15933
EUID
DEM1607.HRB15933
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 295/17 h
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch
Termine & Fristen
Bekanntmachung
07.08.2026
Stichtag Schlusstermin
07.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SF-Bau Verwaltungs-GmbH ist eröffnet. Der verfügbare Massebestand beträgt 3.313,53 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 21.134,82 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel zur Einsichtnahme niedergelegt. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist gemäß § 196 InsO erteilt worden. Der Stichtag für den Schlusstermin und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 07.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche, Einwendungen gegen die Schlussrechnung oder das Schlussverzeichnis sowie Anträge zur eventuellen Einstellung des Verfahrens mangels Masse schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle und Anmeldungen werden eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch sind festgesetzt worden, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Da die Masse nicht ausreicht, um die Kosten vollständig zu decken, sind zuerst die Auslagen des Verwalters und des Gerichts zu begleichen; die Restmasse ist anteilig auf Vergütung und Gebühren zu verteilen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SF-Bau Verwaltungs-GmbH, Mühlenstraße 10, 34369 Hofgeismar (AG Kassel, HRB 15933), vertr. d.: Knut Valtingojer, als GF der SF-Bau Verwaltungs-GmbH, Eibenweg 18, 36145 Hofbieber, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 3.…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SF-Bau Verwaltungs-GmbH, Mühlenstraße 10, 34369 Hofgeismar (AG Kassel, HRB 15933), vertr. d.: Knut Valtingojer, als GF der SF-Bau Verwaltungs-GmbH, Eibenweg 18, 36145 Hofbieber, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 3.313,53 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 21.134,82 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 295/17 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
07.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 295/17 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SF-Bau Verwaltungs-GmbH, Mühlenstraße 10, 34369 Hofgeismar (AG Kassel, HRB 15933), vertr. d.: Knut Valtingojer, als GF der SF-Bau Verwaltungs-GmbH, Eibenweg 18, 36145 Hofbieber, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wi…
666 IN 295/17 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SF-Bau Verwaltungs-GmbH, Mühlenstraße 10, 34369 Hofgeismar (AG Kassel, HRB 15933), vertr. d.: Knut Valtingojer, als GF der SF-Bau Verwaltungs-GmbH, Eibenweg 18, 36145 Hofbieber, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 07.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge und Einwendungen zur eventuellen Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO und ein entsprechender Gerichtskostenvorschuss.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 07.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 295/17 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SF-Bau Verwaltungs-GmbH, Mühlenstraße 10, 34369 Hofgeismar (AG Kassel, HRB 15933), vertr. d.: Knut Valtingojer, als GF der SF-Bau Verwaltungs-GmbH, Eibenweg 18, 36145 Hofbieber, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Re…
666 IN 295/17 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SF-Bau Verwaltungs-GmbH, Mühlenstraße 10, 34369 Hofgeismar (AG Kassel, HRB 15933), vertr. d.: Knut Valtingojer, als GF der SF-Bau Verwaltungs-GmbH, Eibenweg 18, 36145 Hofbieber, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag anteilig der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Da die Insolvenzmasse jedoch nicht ausreicht um die Kosten des Verfahrens vollständig zu decken, sind zuerst die Auslagen des Insolvenzverwalters und des Gerichts aus der Masse zu begleichen. Die verbleibende Restmasse ist anteilig auf die Vergütung des Insolvenzverwalters und die Gerichtsgebühren zu verteilen, § 207 Abs. 3 S. 1 InsO.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 31.07.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 3.918,81 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 07.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.