Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SG Passau Peschl Areal 1 UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wegscheider Str. 33, 13587 Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 76159
EUID
DER1101.HRB76159
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
12/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Joachim Kühne
Adresse
Breitenweg 3a, 28195 Bremen
Telefon
0421 / 84529510
Termine & Fristen
Eröffnung
20.09.2024 , 11:05 Uhr
Berichtstermin
10.10.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.10.2024
Prüfungstermin
27.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Das Erwerben, das Halten und Verwalten von Grundbesitz.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 20.09.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Passau Peschl Areal 1 UG (haftungsbeschränkt) eröffnet worden. Rechtsanwalt Joachim Kühne ist zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 22.10.2024 anzumelden. Der ursprünglich für den 26.09.2024 angesetzte Berichtstermin wurde auf den 10.10.2024 vertagt. Der zur Prüfung der angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren anberaumte Termin war ursprünglich für den 05.12.2024 vorgesehen, wurde jedoch durch Beschluss vom 18.11.2024 auf den 27.02.2025 verlegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
531 IN 12/24: Über das Vermögen der SG Passau Peschl Areal 1 UG (haftungsbeschränkt), Wegscheider Str. 33, 13587 Berlin (AG Düsseldorf, HRB 76159), vertr. d.: Sandro Jäger, (Geschäftsführer), ist am 20.09.2024 um 11:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Joachim Kühne, Breit…
531 IN 12/24: Über das Vermögen der SG Passau Peschl Areal 1 UG (haftungsbeschränkt), Wegscheider Str. 33, 13587 Berlin (AG Düsseldorf, HRB 76159), vertr. d.: Sandro Jäger, (Geschäftsführer), ist am 20.09.2024 um 11:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Joachim Kühne, Breitenweg 3a, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 84529510, Fax: 0421 / 84529599.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.10.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 26.09.2024, 11:00 Uhr, Saal 115 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin) abgehalten;
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- die Genehmigung des Kaufvertrages vom 11.09.2024
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO am 05.12.2024 im schriftlichen Verfahren geprüft. Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 20.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
531 IN 12/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Passau Peschl Areal 1 UG (haftungsbeschränkt), Wegscheider Str. 33, 13587 Berlin (AG Düsseldorf, HRB 76159), vertr. d.: Sandro Jäger, (Geschäftsführer), wird die Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin) vert…
531 IN 12/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Passau Peschl Areal 1 UG (haftungsbeschränkt), Wegscheider Str. 33, 13587 Berlin (AG Düsseldorf, HRB 76159), vertr. d.: Sandro Jäger, (Geschäftsführer), wird die Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin) vertagt auf Donnerstag, 10.10.2024, 12:00 Uhr, Saal 115 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- die Genehmigung des Kaufvertrages vom 11.09.2024 - UR Nr. B 2017/2024 des Notars Dr. Stefan Bandel mit Amtssitz in Passau
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Bremen, 26.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
531 IN 12/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Passau Peschl Areal 1 UG (haftungsbeschränkt), Wegscheider Str. 33, 13587 Berlin (AG Düsseldorf, HRB 76159), vertr. d.: Sandro Jäger, (Geschäftsführer), wird der mit Beschluss vom 20.09.2024 auf den 05.12.2024 anberaumte Termin zur Prüfung der angemeldete…
531 IN 12/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Passau Peschl Areal 1 UG (haftungsbeschränkt), Wegscheider Str. 33, 13587 Berlin (AG Düsseldorf, HRB 76159), vertr. d.: Sandro Jäger, (Geschäftsführer), wird der mit Beschluss vom 20.09.2024 auf den 05.12.2024 anberaumte Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren (Prüfungstermin) verlegt auf den 27.02.2025.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 18.11.2024
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