Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SHR Bauunternehmen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Lebrechtstraße 32, 64846 Groß-Zimmern
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 98348
EUID
DEM1103.HRB98348
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 371/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Bidjan Payandeh
Kanzlei
Ernestus Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H.
Adresse
Frankfurter Straße 14, 64293 Darmstadt
Telefon
06151/30838-30
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.08.2023
Forderungsanmeldefrist
19.06.2024
Gegenstand des Unternehmens
Bauarbeiten aller Art, insbesondere Maurerarbeiten im Tiefbau sowie im Garten- und Landschaftsbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHR Bauunternehmen GmbH ist anhängig. Die vorläufige Verwaltung des Schuldnervermögens ist mit Beschluss vom 04.08.2023 angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Bidjan Payandeh, ist bestellt. Durch Beschluss des Insolvenzgerichts sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden; dem Verwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Festsetzung erfolgte unter Berücksichtigung des erhöhten Arbeits- und Zeitaufwands aufgrund fehlender Buchhaltung und Betriebsunterlagen, wobei der Regelbruchteilsatz von 25 % auf 75 % angehoben wurde. Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Ein Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 19.06.2024 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 371/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHR Bauunternehmen GmbH, Lebrechtstr. 32, 64846 Groß-Zimmern (AG Darmstadt, HRB 98348), vertr. d.: Ercan Rhein, Lebrechtstraße 32, 64846 Groß-Zimmern, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insol…
9 IN 371/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHR Bauunternehmen GmbH, Lebrechtstr. 32, 64846 Groß-Zimmern (AG Darmstadt, HRB 98348), vertr. d.: Ercan Rhein, Lebrechtstraße 32, 64846 Groß-Zimmern, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bidjan Payandeh, c/o Ernestus Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H., Frankfurter Straße 14, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/30838-30, Fax: 06151/30838-31 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 04.08.2023 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 55.702,77 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 75 % festgesetzt wird.
Regelmäßig steht einem vorläufigen Insolvenzverwalter eine Vergütung in Höhe von 25% der Vergütung eines endgültigen Verwalters zu. Nachdem der vorläufige Insolvenzverwalter jedoch mit einem obstruktiven Verwalter, einer fehlenden Buchhaltung bzw. fehlender Betriebsunterlagen konfrontiert war, überstieg der Arbeits- und Zeitaufwand des vorläufigen Verwalters das übliche Maß einer vorläufigen Verwaltung deutlich.
Dem Antrag des Verwalters auf Anhebung des Regelbruchteils von 25% auf 75% ist vor diesem Hintergrund zur angemessen honorierung der Tätigkeiten notwendig und geboten.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 11.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 371/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHR Bauunternehmen GmbH, Lebrechtstr. 32, 64846 Groß-Zimmern (AG Darmstadt, HRB 98348), vertr. d.: Ercan Rhein, 64846 Groß-Zimmern, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im…
Geschäfts-Nr. 9 IN 371/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHR Bauunternehmen GmbH, Lebrechtstr. 32, 64846 Groß-Zimmern (AG Darmstadt, HRB 98348), vertr. d.: Ercan Rhein, 64846 Groß-Zimmern, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 19.06.2024 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 27.05.2024
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