Frist zur Einreichung Stellungnahmen und Einwendungen
10.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Immobilien
Subbranche
Immobilienverwaltung
Geschäftstätigkeit
Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHV - Sachsen - Hausverwaltung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Amtsgericht Leipzig hat die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten, insbesondere dem Insolvenzverwalter, den Insolvenzgläubigern und der Schuldnerin, wird Gelegenheit gegeben, bis zum 23.01.2026 den Forderungen beim Amtsgericht Leipzig schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen sowie der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHV - Sachsen - Hausverwaltung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 23.01.2026 Gelegen…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHV - Sachsen - Hausverwaltung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 23.01.2026 Gelegenheit zum Widerspruch gegeben wird. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde am 30.07.2026 festgesetzt. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren fortgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Insolvenzgläubiger können Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bis zum 10.09.2026 einreichen. Zur Verteilung steht eine Masse von 14.513,41 EUR für Forderungen in Höhe von 60.229,36 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1300/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHV - Sachsen - Hausverwaltung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Huttenstraße 1, 04249 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 25673
vertreten durch die Geschäftsführerin Constanze Funke
- wurde di…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1300/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHV - Sachsen - Hausverwaltung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Huttenstraße 1, 04249 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 25673
vertreten durch die Geschäftsführerin Constanze Funke
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 23.01.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1300/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHV - Sachsen - Hausverwaltung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Huttenstraße 1, 04249 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 25673
vertreten durch die Geschäftsführerin Constanze Funke
- wurde di…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1300/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHV - Sachsen - Hausverwaltung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Huttenstraße 1, 04249 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 25673
vertreten durch die Geschäftsführerin Constanze Funke
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 30.07.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO und gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 Abs. 2 InsO und der unter Ziffer 2 genannten Punkte kann das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RpflG (im Folgenden: Erinnerung) eingelegt werden.
Gegen die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters bzw. Treuhänders kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt. Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der befristeten Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RpflG (im Folgenden: Erinnerung), eingelegt werden.
Für die Einlegung des Rechtsmittels der Beschwerde oder für die Einlegung des Rechtsmittels der Erinnerung ist zu beachten: Die Beschwerde/ Erinnerung ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen (Beschwerde-/Erinnerungsfrist) bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen. Die Notfrist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, wenn nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Soll die Bekanntgabe im Ausland bewirkt werden, gilt das Schriftstück zwei Wochen nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächsten Werktages. Die Beschwerde/Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde-/Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde/Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden. Die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde/Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde/Erinnerung dagegen eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerde- Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde/Erinnerung soll begründet werden.
Das Rechtsmittel kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1300/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHV - Sachsen - Hausverwaltung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Huttenstraße 1, 04249 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 25673
vertreten durch die Geschäftsführerin Constanze Funke
- wird der…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1300/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHV - Sachsen - Hausverwaltung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Huttenstraße 1, 04249 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 25673
vertreten durch die Geschäftsführerin Constanze Funke
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 10.09.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 60.229,36 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 14.513,41 EUR zur Verfügung".
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.