Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dragone GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Enderstr. 94, Haus A, 01277 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 40867
EUID
DEU1104.HRB40867
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
534/562 IN 1364/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Matthias Lechleitner
Adresse
Königsbrücker Straße 76, 01099 Dresden
Telefon
0351 5634067 0
Termine & Fristen
Eröffnung
21.11.2025 , 09:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.01.2026
Einreichfrist Anträge und Stellungnahmen
12.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Sojaprodukten und anderen Produkten auf pflanzlicher Basis; Produktion von Sojaprodukten und anderen Produkten auf pflanzlicher Basis; Marketing- und Vermittlungstätigkeit; Lagerhaltung und Warenverpackung und -vertrieb von Produkten auf pflanzlicher Basis
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dragone GmbH ist am 21.11.2025 um 09:45 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Matthias Lechleitner bestellt worden. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 02.01.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen. Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen zur Beschlussfassung sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 12.02.2026 beim Amtsgericht Dresden schriftlich einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 534/562 IN 1364/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dragone GmbH, Enderstraße 94 Haus A, 01277 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 40867
vertreten durch den Geschäftsführer Michal Jerabek
- wurde am 21.11.2025 um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffne…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 534/562 IN 1364/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dragone GmbH, Enderstraße 94 Haus A, 01277 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 40867
vertreten durch den Geschäftsführer Michal Jerabek
- wurde am 21.11.2025 um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Matthias Lechleitner, Königsbrücker Straße 76, 01099 DresdenTelefon geschäftlich: 0351 5634067 0 Telefax: 0351 5634067 19
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 02.01.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 12.02.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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