Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Siebenwurst Werkzeugbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Herschelstraße 4, 08060 Zwickau
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 2622
EUID
DEU1206.HRB2622
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
304 IN 2345/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2026 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.03.2026
Berichtstermin
21.04.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
21.04.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Blechumformwerkzeugen und ähnlichen Erzeugnissen sowie Beteiligung an Gesellschaften vergleichbarer Produktion.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siebenwurst Werkzeugbau GmbH ist am 01.02.2026 um 08:00 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Junghänel bestellt. Der vorläufige Gläubigerausschuss bestand zunächst aus vier Mitgliedern und wurde später durch die Agentur für Arbeit Chemnitz ergänzt. Am 10.02.2026 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für den Berichtstermin, die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung sowie die Prüfung der angemeldeten Forderungen ist auf den 21.04.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Chemnitz angesetzt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siebenwurst Werkzeugbau GmbH ist am 01.02.2026 um 08:00 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Junghänel bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert worden, ihre Forderungen bis zum 10.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siebenwurst Werkzeugbau GmbH ist am 01.02.2026 um 08:00 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Junghänel bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert worden, ihre Forderungen bis zum 10.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Gläubigerausschuss ist eingesetzt worden. Der Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen findet am 21.04.2026 um 10:00 Uhr in Chemnitz statt. Am 10.02.2026 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 2345/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siebenwurst Werkzeugbau GmbH, Herschelstraße 4, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2622
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebenwurst
wurde die Festsetzung der Vergütung für die Tätigk…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 2345/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siebenwurst Werkzeugbau GmbH, Herschelstraße 4, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2622
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebenwurst
wurde die Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 25.05.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 2345/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siebenwurst Werkzeugbau GmbH, Herschelstraße 4, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2622
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebenwurst
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 10.02.…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 2345/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siebenwurst Werkzeugbau GmbH, Herschelstraße 4, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2622
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebenwurst
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 10.02.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 2345/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siebenwurst Werkzeugbau GmbH, Herschelstraße 4, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2622
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebenwurst
ergeht am 01.02.2026 nachfolgende Entscheidung:
1.…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 2345/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siebenwurst Werkzeugbau GmbH, Herschelstraße 4, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2622
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebenwurst
ergeht am 01.02.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Blechumformwerkzeugen und ähnlichen Erzeugnissen sowie Beteiligung an Gesellschaften vergleichbarer Produktion) wird am 01.02.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Oliver Junghänel
Dr.-Friedrichs-Ring 10
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 30347 0
Telefax: 0375 30347 22
Email geschäftlich: zwickau@hkp-rechtsanwaelte.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 10.03.2026 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 21.04.2026
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
6. Es wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:
|Henrik Appermann
Am Kreuzberg 59
08064 Zwickau
|Volksbank Mittweida eG
Markt 25
09648 Mittweida
|AMR-Hydraulik Zwickau GmbH
Herschelstraße 21
08060 Zwickau
|GL Gießerei Lößnitz GmbH
Rudolf-Weber-Straße 89
08294 Lößnitz
|Agentur für Arbeit Chemnitz
v.d. Frau Daniela Schmiedel
Paracelsusstraße 12
09114 Chemnitz
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 2345/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Siebenwurst Werkzeugbau GmbH, Herschelstraße 4, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2622
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebenwurst
ergeht am 15.01.2026 nachfolgende Entsch…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 2345/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Siebenwurst Werkzeugbau GmbH, Herschelstraße 4, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2622
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebenwurst
ergeht am 15.01.2026 nachfolgende Entscheidung:
der Beschluss vom 12.01,2026 wird dahingehend ergänzt, dass die
Agentur für Arbeit Chemnitz, Paracelsusstraße 12, 09114 Chemnitz, vertreten durch Frau Daniela Schmiedel
als weiteres Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bestellt wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 2345/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Siebenwurst Werkzeugbau GmbH, Herschelstraße 4, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2622
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebenwurst
ergeht am 12.01.2026 nachfolgende Entsch…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 2345/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Siebenwurst Werkzeugbau GmbH, Herschelstraße 4, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2622
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebenwurst
ergeht am 12.01.2026 nachfolgende Entscheidung:
Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:
|Henrik Appermann
Am Kreuzberg 59
08064 Zwickau
|Volksbank Mittweida eG
Markt 25
09648 Mittweida
|AMR-Hydraulik Zwickau GmbH
Herschelstraße 21
08060 Zwickau
|GL Gießerei Lößnitz GmbH
Rudolf-Weber-Straße 89
08294 Lößnitz
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 2345/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Siebenwurst Werkzeugbau GmbH, Herschelstraße 4, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2622
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebenwurst
- wurde am 10.12.2025 um 15:33 Uhr Olive…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 2345/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Siebenwurst Werkzeugbau GmbH, Herschelstraße 4, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2622
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebenwurst
- wurde am 10.12.2025 um 15:33 Uhr Oliver Junghänel, Dr.-Friedrichs-Ring 10, 08056 Zwickau, Telefon geschäftlich 0375 30347 0, Telefax 0375 30347 22, Email geschäftlich zwickau@hkp-rechtsanwaelte.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 2345/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siebenwurst Werkzeugbau GmbH, Herschelstraße 4, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2622
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebenwurst
ergeht am 29.06.2026 nachfolgende Entscheidung:
De…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 2345/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siebenwurst Werkzeugbau GmbH, Herschelstraße 4, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2622
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Siebenwurst
ergeht am 29.06.2026 nachfolgende Entscheidung:
Dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung
xxx EUR
Auslagen
xxx EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
xxx EUR
Gesamtbetrag
xxx EUR
in Worten
xxx EUR
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die Vergütung in Höhe von xxx EUR aus der von ihm verwalteten Masse an das Gläubigerausschussmitglied auszuzahlen.
Gründe:
Mit Beschluss vom 12.01.2026 wurde in dem Verfahren über den Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt.
Unter anderen wurde die Agentur für Arbeit Chemnitz als Mitglied in den vorläufigen Gläubigerausschuss bestellt.
Gemäß § 73 InsO hat ein Mitglied des Gläubigerausschusses Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit und Ersatz der ihm entstandenen, angemessenen Auslagen. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß §§ 73 Abs. 3, 65 InsO die insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) anzuwenden. Dabei richtet sich die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 InsVV regelmäßig nach dem Zeitaufwand.
Geltend gemacht wurde vorliegend ein Zeitaufwand von xxx Stunden à xxx € zzgl. Im Übrigen wird auf den Antrag des Gläubigerausschussmitglieds und den Akteninhalt Bezug genommen.
Zu vergüten ist der Zeitaufwand für die Teilnahme an Gläubigerausschusssitzungen, sonstigen Besprechungen des Ausschusses, evtl. Reisezeiten sowie der Zeitaufwand für die notwendigen und angemessenen Vorbereitungen. In sog. Normalverfahren ist der Mittelwert der in § 17 InsVV vorgesehenen Vergütung zwischen 50 EUR und 300,00 EUR pro Stunde, d. h. ein Stundensatz von 150,00 EUR angemessen und ausreichend. Da das vorliegende Verfahren hinsichtlich des Umfangs und der Komplexität der vom Gläubigerausschuss geprüften Sachverhalte vom Normalfall abweicht und das Gläubigerausschussmitglied über außerordentliche Sachkunde und Qualifikation verfügt, erachtet das Gericht eine Anhebung des Stundensatzes auf xxx EUR für dieses Gläubigerausschussmitglied als gerechtfertigt.
Damit werden xxx Stunden mit einem Stundensatz von xxx EUR, mithin mit einem Betrag von xxx EUR vergütet.
Zusätzlich ist die von dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Die Gläubigerversammlung war vor Festsetzung der Vergütung anzuhören. Dies erfolgte im schriftlichen Verfahren. Einwendungen wurden nicht vorgebracht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
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