Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
St. Josefs-Hospital Cloppenburg gemeinnützige GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Krankenhausstraße 13, 49661 Cloppenburg
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 203320
EUID
DEP3210.HRB203320
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 137/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antrag auf Festsetzung Vergütung/Auslagen
21.01.2026
Beschlussdatierung
13.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche durch den Betrieb eines Hospitals, von Altenhilfeeinrichtungen und psychiatrischen Einrichtungen einschließlich der zugehörigen Nebeneinrichtungen, insbesondere Unterhaltung und Betrieb des Krankenhauses St. Josefs-Hospital Cloppenburg einschließlich der dazugehörigen Nebeneinrichtungen sowie Unterhaltung und Betrieb von Einrichtungen der Altenhilfe, der Behindertenhilfe und der Hilfe für psychisch Kranke
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der St. Josefs-Hospital Cloppenburg gemeinnützige GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurde die Vergütung und die Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Euler Hermes Deutschland (Allianz Trade) festgesetzt. Das Gläubigerausschussmitglied hatte 30,34 Stunden an Tätigkeit für den Gläubigerausschuss geltend gemacht, darunter Teilnahme an Sitzungen, Vor- und Nachbereitung, Dokumentation und Fahrzeiten. Der Berechnung der Vergütung lag ein Stundensatz von 300,00 EUR zugrunde. Die Festsetzung der Beträge ist gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cloppenburg eingesehen werden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde oder, falls die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde und der Streitwert 200,00 EUR nicht übersteigt, befristete Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 137/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der St. Josefs-Hospital Cloppenburg gemeinnützige GmbH, Krankenhausstraße 13, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 203320), vertr. d.: Andreas Krone, Auf der Limmert 1 a, 49134 Wallenhorst, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitg…
9 IN 137/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der St. Josefs-Hospital Cloppenburg gemeinnützige GmbH, Krankenhausstraße 13, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 203320), vertr. d.: Andreas Krone, Auf der Limmert 1 a, 49134 Wallenhorst, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Euler Hermes Deutschland (Allianz Trade), Niederlassung der Euler Hermes S.A. festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cloppenburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 21.01.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Euler Hermes Deutschland (Allianz Trade), Niederlassung der Euler Hermes S.A. die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde.
Zwar liegt dieser Stundensatz am oberen Ende des Vergütungsrahmens gem. § 17 Abs. 1 S. 1 InsVV. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass es sich vorliegend um eine Unternehmensinsolvenz von besonderer wirtschaftlicher und politischer Tragweite handelt. Das Gläubigerausschussmitglied hatte in knapper Zeit weitreichende Entscheidungen betreffend die Fortführung des Geschäftsbetriebs mit vorzubereiten und zu treffen und war so auch an der Vorbereitung der Sanierung durch einen Insolvenzplan beteiligt. Das Ausschussmitglied hat 30,34 Stunden an Tätigkeit für den Gläubigerausschuss geltend gemacht. Hier sind nicht nur Zeiten der Teilnahme an Sitzungen des Gläubigerausschusses berücksichtigt, sondern auch deren Vor- und Nachbereitung, Dokumentation und Fahrzeiten. Dies begegnet keinen Bedenken.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 13.02.2026
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