die Personaldienstleitungen, der Glas- und Gebäudeservice, sowie der Winterdienst
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der SIMA Dienstleistungs GmbH, Löwengasse 10, 60385 Frankfurt am Main, ist am 28.08.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 06.10.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Mit der Eröffnung wurde die Verfügung über das Vermögen der Schuldnerin verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Das Verfahren umfasst auch die verbundenen Verfahren 810 IN 717/25 S-82 und 81/IN 832/25 S-82. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 22.12.2025 anzumelden. Einwendungen oder Anträge sind bis zum 05.01.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 795/25 S-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SIMA Dienstleistungs GmbH, Löwengasse 10, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114102), vertr. d.: Sevgin Ibrahim, (Liquidator), ist am 28.08.2025 um 17:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet wor…
810 IN 795/25 S-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SIMA Dienstleistungs GmbH, Löwengasse 10, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114102), vertr. d.: Sevgin Ibrahim, (Liquidator), ist am 28.08.2025 um 17:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 795/25 S-82-: In dem Insolvenzverfahren SIMA Dienstleistungs GmbH, Löwengasse 10, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114102),
vertreten durch:
Sevgin Ibrahim, (Liquidator), wurde am 06.10.2025 um 11:58 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschul…
810 IN 795/25 S-82-: In dem Insolvenzverfahren SIMA Dienstleistungs GmbH, Löwengasse 10, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114102),
vertreten durch:
Sevgin Ibrahim, (Liquidator), wurde am 06.10.2025 um 11:58 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 717/25 S-82 und 810 IN 832/25 S-82 verbunden. Das Verfahren 810 IN 795/25 S-82- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 06.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 795/25 S-5-8 Am 06.10.2025 um 11:58 Uhr ist das Insolvenzverfahren SIMA Dienstleistungs GmbH, Löwengasse 10, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114102),
vertreten durch:
Sevgin Ibrahim, (Liquidator), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54…
810 IN 795/25 S-5-8 Am 06.10.2025 um 11:58 Uhr ist das Insolvenzverfahren SIMA Dienstleistungs GmbH, Löwengasse 10, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114102),
vertreten durch:
Sevgin Ibrahim, (Liquidator), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 22.12.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 05.01.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.10.2025
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