Das Insolvenzverfahren gegen die ZRP Verwaltungs GmbH, vertreten durch die S & K Holding GmbH, ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main anhängig. Der Verwalter hat die Prüfung der bis zum 06.10.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 20.10.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZRP Verwaltungs GmbH (firmierend unter S & K Holding GmbH) ist bis zum 31.08.2017 eröffnet worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Prüfung von nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen angeordnet. Die Forderung der S&K Assets GmbH, die vom Ins…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZRP Verwaltungs GmbH (firmierend unter S & K Holding GmbH) ist bis zum 31.08.2017 eröffnet worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Prüfung von nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen angeordnet. Die Forderung der S&K Assets GmbH, die vom Insolvenzverwalter einer anderen Schuldnerin angemeldet wurde, unterliegt einem Interessenkonflikt, da derselbe Verwalter in beiden Verfahren tätig ist. Um Kollisionen zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit herzustellen, wird Herr Rechtsanwalt Alexander Eggen zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgabe umfasst insbesondere die Übernahme der Prüfung dieser Forderung. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung kann bis zum 20.10.2025 Widerspruch erhoben werden. Wird kein Widerspruch eingelegt, gilt die Forderung als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 311/16 S-17-5 In dem Insolvenzverfahren ZRP Verwaltungs GmbH, Baumannstraße 6, 92224 Amberg (AG Amberg, HRB 6132), bis zum 31.08.2017, firmierend unter S & K Holding GmbH, Kennedyallee 123, 60596 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 88133),
vertreten durch:
Stefanie Feuerer (Geschäftsführerin), wird die …
810 IN 311/16 S-17-5 In dem Insolvenzverfahren ZRP Verwaltungs GmbH, Baumannstraße 6, 92224 Amberg (AG Amberg, HRB 6132), bis zum 31.08.2017, firmierend unter S & K Holding GmbH, Kennedyallee 123, 60596 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 88133),
vertreten durch:
Stefanie Feuerer (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 06.10.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 20.10.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 25.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 311/16 S-17-5 : In dem Insolvenzverfahren ZRP Verwaltungs GmbH, Baumannstraße 6, 92224 Amberg (AG Amberg, HRB 6132), bis zum 31.08.2017, firmierend unter S & K Holding GmbH, Kennedyallee 123, 60596 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 88133),
vertreten durch: Stefanie Feuerer, (Geschäftsführerin),
wird z…
810 IN 311/16 S-17-5 : In dem Insolvenzverfahren ZRP Verwaltungs GmbH, Baumannstraße 6, 92224 Amberg (AG Amberg, HRB 6132), bis zum 31.08.2017, firmierend unter S & K Holding GmbH, Kennedyallee 123, 60596 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 88133),
vertreten durch: Stefanie Feuerer, (Geschäftsführerin),
wird zum Sonderverwalter bestellt:
Herr Rechtsanwalt Alexander Eggen,
Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main,
Tel.: 069/ 50 986 0, Fax: 069/ 50 986 110,
E-Mail: AEggen@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de.
Der Aufgabenkreis des Sonderverwalters umfasst:
* die Übernahme der Prüfung von Forderungen, insbesondere der Forderung der S&K Assets GmbH (Gl. 0/15) die der hiesige Insolvenzverwalter als Insolvenzverwalter einer anderen Schuldnerin im hiesigen Insolvenzverfahren angemeldet hat.
Gründe:
Im vorliegenden Verfahren hat die S&K Assets GmbH im hiesigen Verfahren unter der laufenden Nr. 15 eine Forderung angemeldet. In beiden Verfahren ist Herr Rechtsanwalt Frank Schmitt zum Insolvenzverwalter bestellt.
Die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters ist in diesen Fällen ein übliches und allgemein anerkanntes Mittel, um die Handlungsfähigkeit herzustellen und etwaige Kollisionen zu vermeiden (vgl. nur BGH NZI 2006, 474; Uhlenbruck/Zipperer, 14. Auflage 2015, § 56 InsO Rn. 57; K. Schmidt/Ries, 19. Auflage 2016, § 56 Rn. 65, 66).
Hierbei wurde angeregt, Herrn Rechtsanwalt Alexander Eggen, zum Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen. Herr Rechtsanwalt Eggen ist selbst als Insolvenzverwalter tätig und verfügt über die entsprechende Erfahrung, um diese Tätigkeit durchzuführen. Durch die Bestellung von Herrn Rechtsanwalt Eggen, dessen Unabhängigkeit und Qualifikation gewährleistet ist, wäre zugleich sichergestellt, dass ein entsprechender Wissenstransfer in diesem Insolvenzverfahren eine effiziente und masseschonende Bearbeitung ermöglicht.
Mithin wurde antragsgemäß entschieden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Insolvenzgericht, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 20.01.2025
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