Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Simply the Best Event & Verlags GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Alter Steinweg 39, 48143 Münster
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 11583
EUID
DER2713.HRB11583
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
81 IN 25/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
27.05.2024
Gläubigerversammlung
27.08.2024 , 12:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Führung einer Agentur für Marketing- und Eventdienstleistungen mti allen typischen Aufgaben im Werbe- und Eventbereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simply the Best Event & Verlags GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Münster hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 27.05.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simply the Best Event & Verlags GmbH ist beim Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 81 IN 25/20 anhängig. Die Schuldnerin wird durch Geschäftsführer Thomas Straßburg vertreten. Im ersten Schritt wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forder…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simply the Best Event & Verlags GmbH ist beim Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 81 IN 25/20 anhängig. Die Schuldnerin wird durch Geschäftsführer Thomas Straßburg vertreten. Im ersten Schritt wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, war der 27.05.2024; bis zu diesem Datum musste ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen wurde auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts niedergelegt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Rechtsanwälte Harnischmacher Löer Wensing als Verfahrensbevollmächtigte benannt. Das Gericht hat angeordnet, dass ein Termin im mündlichen Verfahren stattfindet. Für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, hier den Abschluss eines Vergleichs zwischen der Schuldnerin und Herrn Thomas Straßburg sowie der Simply the Best Event & Verlags GmbH zur Abgeltung von Haftungs- und Anfechtungsansprüchen gegen Zahlung von 15.000,00 €, wurde ein Termin auf den 27.08.2024 um 12:00 Uhr im Amtsgericht Münster bestimmt. Bei Beschlussunfähigkeit gilt die Zustimmung als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 25/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 11583 eingetragenen Simply the Best Event & Verlags GmbH, Alter Steinweg 39, 48143 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Straßburg, Alter Steinweg …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 25/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 11583 eingetragenen Simply the Best Event & Verlags GmbH, Alter Steinweg 39, 48143 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Straßburg, Alter Steinweg 39, 48143 Münster
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.05.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B niedergelegt.
81 IN 25/20
Amtsgericht Münster, 15.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 25/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 11583 eingetragenen Simply the Best Event & Verlags GmbH, Alter Steinweg 39, 48143 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Straßburg, Alter St…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 25/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 11583 eingetragenen Simply the Best Event & Verlags GmbH, Alter Steinweg 39, 48143 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Straßburg, Alter Steinweg 39, 48143 Münster
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Harnischmacher Löer Wensing Rechtsanwälte PartG mbB, Hafenweg 8, 48155 Münster
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss eines Vergleichs zwischen der Schuldnerin und Herrn Thomas Straßburg sowie der Simply the Best Event & Verlags GmbH zur Abgeltung von Haftungs- und Anfechtungsansprüchen gegen Zahlung eines Betrages von 15.000,00 €, bestimmt auf
Dienstag, 27.08.2024, 12:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
81 IN 25/20
Amtsgericht Münster, 13.08.2024
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