Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 8866
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WKB Systems GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Daimlerstraße 5-8, 48477 Hörstel
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 8866
EUID
DER2706.HRB8866
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
81 IN 24/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.04.2024 , 10:14 Uhr
Eröffnung
01.07.2024 , 07:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.08.2024
Berichtstermin
06.09.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
06.09.2024 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und der Vertrieb von Maschinen im Bereich der Baustoffindustrie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WKB Systems GmbH ist am 17.04.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dirk Hofschulte bestellt worden. Am 01.07.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dirk Hofschulte ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.08.2024 anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 23.08.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 06.09.2024 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Münster angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem die Person des Insolvenzverwalters bestätigt, ein Gläubigerausschuss eingesetzt und über den Fortgang des Verfahrens sowie besonders bedeutsame Rechtshandlungen, wie den Verkauf des Know-how-Pakets, beschlossen werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WKB Systems GmbH ist am 01.07.2024 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 16.04.2024. Zuvor waren am 17.04.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dirk Hofschulte zum vorläufigen In…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WKB Systems GmbH ist am 01.07.2024 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 16.04.2024. Zuvor waren am 17.04.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dirk Hofschulte zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 16.08.2024. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung, den Berichtstermin und den Prüfungstermin ist für den 06.09.2024 um 09:00 Uhr angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist dem Insolvenzverwalter am 22.08.2024 die Zustimmung zum Verkauf von Grundbesitz in Hörstel für 3.430.000,00 EUR sowie die Ermächtigung zur Geltendmachung von Forderungen gegen Kunden und Schadensersatzansprüche erteilt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 24/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 8866 eingetragenen WKB Systems GmbH, Daimlerstraße 5/8, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis König, Caprivistraße 21, 490…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 24/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 8866 eingetragenen WKB Systems GmbH, Daimlerstraße 5/8, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis König, Caprivistraße 21, 49076 Osnabrück
ist am 17.04.2024, um 10:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
81 IN 24/24
Amtsgericht Münster, 17.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 24/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 8866 eingetragenen WKB Systems GmbH, Daimlerstraße 5/8, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis König, Caprivistraße 21, 49076 Osnabrück
wird wegen Zahlungsunfä…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 24/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 8866 eingetragenen WKB Systems GmbH, Daimlerstraße 5/8, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis König, Caprivistraße 21, 49076 Osnabrück
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2024, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten, Telefon: 02572/875-0, Fax: 0257287536.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Freitag, 06.09.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Zustimmung/Genehmigung zum Verkauf des gesamten Know-how-Pakets, insbesondere aller Konstruktionszeichnungen und Stücklisten für Maschinen etc. an besonders Interessierte
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
81 IN 24/24
Amtsgericht Münster, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 24/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 8866 eingetragenen WKB Systems GmbH, Daimlerstraße 5/8, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis König, Caprivistraße 21, 49076 Osnabrü…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 24/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 8866 eingetragenen WKB Systems GmbH, Daimlerstraße 5/8, 48477 Hörstel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis König, Caprivistraße 21, 49076 Osnabrück
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten
wird der Eröffnungsbeschluss vom 01.07.2024 um folgende Tagesordnungspunkte ergänzt:
Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, den Grundbesitz der o. a. Schuldnerin, gelegen in 48477 Hörstel, Daimlerstraße 5/8, eingetragen beim Amtsgericht Ibbenbüren, Grundbuch von Hörstel, Blatt 3294 zu einem Kaufpreis von 3.430.000,00 EUR zu verkaufen.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden Halmion Prom Ltdt. in Höhe von EUR 493.050,00 nebst Zinsen und Kosten sowohl außergerichtlich wie gerichtlich geltend zu machen und Vergleiche darüber abzuschließen. Ferner wird der Insolvenzverwalter ermächtigt Schadensersatzansprüche gegenüber der Firma MP Logistik GmbH aus Rheine in voraussichtlich siebenstelliger Höhe außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen und auch darüber Vergleiche abzuschließen. Gleiches gilt für Ansprüche gegenüber Versicherungen, die der Insolvenzverwalter im Zusammenhang mit diesem Maschinenkaufvertrag bzw. Transportvertrag abgeschlossen hat.
Für die außergerichtliche und gerichtliche anwaltliche Tätigkeit wird der Insolvenzverwalter ermächtigt die ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Emsdetten zu beauftragen und ein Stundenhonorar zu vereinbaren in Höhe von EUR 310,00, mindestens jedoch RVG.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
81 IN 24/24
Amtsgericht Münster, 22.08.2024
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