Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sinning GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Rosenstraße 13, 34346 Hann. Münden
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 201944
EUID
DEP2204.HRB201944
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
74 IN 36/25 HMUE
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Peter Sinning
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
24.03.2026
Aufhebung vorläufiger Maßnahmen
24.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb von Radio, Rundfunk, TV, Multimedia-Geräte, Telekommunikation, Haushaltsgeräte, Computer und Zubehör, Installation von SAT-Anlagen, Kabelanschluss, Heimvernetzung, Service und Reparatur und die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie Dienstleistungen aller Art, wie z.B. Führung eines Gastronomie- und Hotelbetriebes
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sinning GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Peter Sinning, ist am 24.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Mit der Abweisung des Insolvenzantrags sind die verfügten Verfügungsbeschränkungen sowie die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am selben Tag aufgehoben worden. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 36/25 HMUE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sinning GmbH, Ziegelstraße 12, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 201944), vertr. d.: Peter Sinning, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Ve…
74 IN 36/25 HMUE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sinning GmbH, Ziegelstraße 12, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 201944), vertr. d.: Peter Sinning, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind am 24.03.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Göttingen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 36/25 HMUE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Sinning GmbH, Ziegelstraße 12, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 201944), vertr. d.: Peter Sinning, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom am 24.03.2026 nach Abweis…
74 IN 36/25 HMUE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Sinning GmbH, Ziegelstraße 12, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 201944), vertr. d.: Peter Sinning, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom am 24.03.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 24.03.2026
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