Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Boyraz, Mukadderat
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRA 3485
EUID
DEP2204.HRA3485
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Aktenzeichen
37/20 GOE
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Köke
Rolle
Treuhänder
Termine & Fristen
Abtretungsfristende
16.11.2025
Restschuldbefreiung
05.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Restschuldbefreiungsverfahren des Mukadderat Boyraz (Inhaber der Firma AYKAT-Computer Mukadderat Boyraz e. Kfm.) ist die Abtretungsfrist am 16.11.2025 abgelaufen. Nach einer Anhörungsphase, in der Gläubigern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde, ist dem Schuldner durch Beschluss vom 05.01.2026 die Restschuldbefreiung rechtskräftig erteilt worden. Der Treuhänder Rechtsanwalt Jens Köke hat im Rahmen des Verfahrens seine Vergütung beantragt, welche am 19.03.2026 festgesetzt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 37/20 GOE: In dem Restschuldbefreiungsverfahren Mukadderat Boyraz, geb. am 01.09.1968, Eichweg 17, 37077 Göttingen, (Inhaber der Firma AYKAT-Computer Mukadderat Boyraz e. Kfm.) (AG Göttingen, HRA 3485), ist die Vergütung des Treuhänders Rechtsanwalt Jens Köke für das Restschuldbefreiungsverfahren festgesetzt word…
74 IN 37/20 GOE: In dem Restschuldbefreiungsverfahren Mukadderat Boyraz, geb. am 01.09.1968, Eichweg 17, 37077 Göttingen, (Inhaber der Firma AYKAT-Computer Mukadderat Boyraz e. Kfm.) (AG Göttingen, HRA 3485), ist die Vergütung des Treuhänders Rechtsanwalt Jens Köke für das Restschuldbefreiungsverfahren festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 14 InsVV a.F.
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung ist aus der Landeskasse auszuzahlen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.01.2026 beantragte der Treuhänder die Festsetzung seiner Vergütung.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 14 Abs. 3 S. 1 InsVV a.F. 100,00 EUR für jedes Jahr der Tätigkeit des Treuhänders.
Die Festsetzung erfolgt antragsgemäß entsprechend den oben genannten Bestimmungen.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 16 Abs. 1 S. 4, 7 InsVV.
Aufgrund der gewährten Stundung erfolgt die Erstattung aus der Landeskasse.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 37/20 GOE: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Mukadderat Boyraz, geb. am 01.09.1968, Eichweg 17, 37077 Göttingen, (Inhaber der Firma AYKAT-Computer Mukadderat Boyraz e. Kfm.) (AG Göttingen, HRA 3485), ist dem Schuldner durch Beschluss vom 05.01.2026 rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden.
Von der …
74 IN 37/20 GOE: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Mukadderat Boyraz, geb. am 01.09.1968, Eichweg 17, 37077 Göttingen, (Inhaber der Firma AYKAT-Computer Mukadderat Boyraz e. Kfm.) (AG Göttingen, HRA 3485), ist dem Schuldner durch Beschluss vom 05.01.2026 rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden.
Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 16.06.2020 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 37/20 GOE: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Mukadderat Boyraz, geb. am 01.09.1968, Eichenweg 17, 37077 Göttingen, (Inhaber der Firma AYKAT-Computer Mukadderat Boyraz e. Kfm.) (AG Göttingen, HRA 3485), wurde beschlossen:
Dem Schuldner, dem Treuhänder und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung …
74 IN 37/20 GOE: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Mukadderat Boyraz, geb. am 01.09.1968, Eichenweg 17, 37077 Göttingen, (Inhaber der Firma AYKAT-Computer Mukadderat Boyraz e. Kfm.) (AG Göttingen, HRA 3485), wurde beschlossen:
Dem Schuldner, dem Treuhänder und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben (§ 300 Abs. 1 InsO).
Die Abtretungsfrist endete mit dem 16.11.2025. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 14.11.2025
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