Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sisterhenn IT Consulting Investment GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Schulstraße 5, 56154 Boppard
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 20452
EUID
DET2210V.HRB20452
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
21 IN 220/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/Auslagen
11.12.2025
Genehmigung Schlussverteilung
11.12.2025
Stichtag schriftliches Verfahren
04.02.2026
Aufhebung des Verfahrens
28.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Beteiligung an anderen Unternehmen sowie Erbringung von IT-Dienstleistungen und IT-Beratung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sisterhenn IT-Consulting Investment GmbH ist am 28.04.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hat das Amtsgericht Koblenz mit Beschluss vom 11.12.2025 die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser festgesetzt sowie die Schlussverteilung genehmigt und ein schriftliches Verfahren angeordnet, dessen Stichtag auf den 04.02.2026 bestimmt wurde. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 90.747,17 Euro. Ein Massebestand in Höhe von 16.122,67 Euro war verfügbar. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Koblenz niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sisterhenn IT-Consulting Investment
GmbH (ehemals geschäftsansässig unter Schulstraße 5, 56154 Boppard), findet mit
Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Koblenz - 21 IN 220/19 - nieder…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sisterhenn IT-Consulting Investment
GmbH (ehemals geschäftsansässig unter Schulstraße 5, 56154 Boppard), findet mit
Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Koblenz - 21 IN 220/19 - niedergelegt worden. Die
Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 90.747,17 Euro. Vorbehaltlich
weiterer Gerichts- und Verfahrenskosten ist ein Massebestand in Höhe von 16.122,67 Euro
verfügbar.
56068 Koblenz, 22.12.2025
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 220/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 220/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sisterhenn IT Consulting Investment GmbH, Schulstraße 5, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 20452), vertr. d.: Gerhard Sisterhenn, Schulstraße 5, 56154 Boppard, (Geschäftsführer), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
De…
21 IN 220/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sisterhenn IT Consulting Investment GmbH, Schulstraße 5, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 20452), vertr. d.: Gerhard Sisterhenn, Schulstraße 5, 56154 Boppard, (Geschäftsführer), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 28.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sisterhenn IT Consulting Investment GmbH, Schulstraße 5, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 20452), vertr. d.: Gerhard Sisterhenn, Schulstraße 5, 56154 Boppard, (Geschäftsführer), wird die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt . Anstelle des Schlusstemins w…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sisterhenn IT Consulting Investment GmbH, Schulstraße 5, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 20452), vertr. d.: Gerhard Sisterhenn, Schulstraße 5, 56154 Boppard, (Geschäftsführer), wird die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt . Anstelle des Schlusstemins wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Stichtag, der dem Schlusstermin im schriftlichen Verfahren entspricht, wird auf den 04.02.2026 bestimmt.
Der Stichtag dient zur:
1. Überprüfung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
3. Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
4. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
5. Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen;
56068 Koblenz, 11.12.2025
Das Amtsgericht - Abt 21
21 IN 220/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 220/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sisterhenn IT Consulting Investment GmbH, Schulstraße 5, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 20452), vertr. d.: Gerhard Sisterhenn, Schulstraße 5, 56154 Boppard, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Alexander…
21 IN 220/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sisterhenn IT Consulting Investment GmbH, Schulstraße 5, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 20452), vertr. d.: Gerhard Sisterhenn, Schulstraße 5, 56154 Boppard, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Koblenz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.12.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 11.12.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.