Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VLH GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Milchstr. 10, 30916 Isernhagen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 203474
EUID
DEP2305.HRB203474
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
254 IN 87/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Grund
Adresse
Ostenhellweg 53, 44135 Dortmund
Termine & Fristen
Aufhebung der Eigenverwaltung
01.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Logistik und der Handel mit Waren aller Art, insbesondere Baustoffen. Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VLH GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 203474, wird durch das Amtsgericht Dortmund behandelt. Zuvor war die Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin angeordnet worden. Durch den Beschluss vom 01.06.2026 wird die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben. Zum Insolvenzverwalter wird der Rechtsanwalt Andreas Grund aus Dortmund ernannt. Die Schuldnerin und deren Vertreter werden angewiesen, künftige Leistungen an den Insolvenzverwalter zu erbringen. Auch Mitteilungen über Sicherungsrechte sind ab sofort an den Insolvenzverwalter zu richten. Gegen den Beschluss steht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 87/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 203474 eingetragenen VLH GmbH, Milchstr. 10, 30916 Isernhagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Busche, Am Steinacker 7, 45731 Waltrop
Ver…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 87/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 203474 eingetragenen VLH GmbH, Milchstr. 10, 30916 Isernhagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Busche, Am Steinacker 7, 45731 Waltrop
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ATN-Rechtsanwälte d'Avoine Teubler Neu, Bembergstr. 2 - 4, 42103 Wuppertal
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Grund, Ostenhellweg 53, 44135 Dortmund.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 793 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund, oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Dortmund, Kaiserstr. 34, 44135 Dortmund, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund oder dem Landgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
254 IN 87/25
Amtsgericht Dortmund, 01.06.2026
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