Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SM International GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Alexander-Diehl-Str. 13, 55130 Mainz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 8237
EUID
DET2304V.HRB8237
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mainz
Aktenzeichen
280 IN 25/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Stefan Roßkopf
Kanzlei
Neussel KPA
Adresse
Kaufmannshof 1, 55120 Mainz
Telefon
06131-626080
E-Mail
Termine & Fristen
Schlusstermin
11.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb des Hotels "Airport Hotel Kelsterbach"
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SM International GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Stefan Roßkopf hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 145.103,56 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 445.798,50 EUR zu berücksichtigen. Das Amtsgericht Mainz hat der Zustimmung zur Schlussverteilung gemäß § 196 InsO stattgegeben. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 11.05.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung bei Gericht eingehen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Der Verwalter darf den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse entnehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 25/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SM International GmbH, Alexander-Diehl-Straße 13, 55130 Mainz (AG Mainz, HRB 8237), vertr. d.: Safi Erbas, Alexander-Diel-Str. 13, 55130 Mainz, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des…
280 IN 25/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SM International GmbH, Alexander-Diehl-Straße 13, 55130 Mainz (AG Mainz, HRB 8237), vertr. d.: Safi Erbas, Alexander-Diel-Str. 13, 55130 Mainz, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mainz zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Stefan Roßkopf, c/o Neussel KPA, Kaufmannshof 1, 55120 Mainz, Tel.: 06131-626080, Fax: 06131-6260813, E-Mail: kanzlei@neusselkpa.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 145.103,56 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 445.798,50 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Mainz, 16.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 25/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SM International GmbH, Alexander-Diehl-Straße 13, 55130 Mainz (AG Mainz, HRB 8237), vertr. d.: Safi Erbas, Alexander-Diel-Str. 13, 55130 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, de…
280 IN 25/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SM International GmbH, Alexander-Diehl-Straße 13, 55130 Mainz (AG Mainz, HRB 8237), vertr. d.: Safi Erbas, Alexander-Diel-Str. 13, 55130 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 11.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 16.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 25/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SM International GmbH, Alexander-Diehl-Straße 13, 55130 Mainz (AG Mainz, HRB 8237), vertr. d.: Safi Erbas, Alexander-Diel-Str. 13, 55130 Mainz, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Stefan Roßkopf festges…
280 IN 25/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SM International GmbH, Alexander-Diehl-Straße 13, 55130 Mainz (AG Mainz, HRB 8237), vertr. d.: Safi Erbas, Alexander-Diel-Str. 13, 55130 Mainz, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Stefan Roßkopf festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Mainz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.11.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 16.03.2026
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