Einstellung des VerfahrensSchleswig-HolsteinHRB 25987
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Smart Health GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Kiel HRB 25987
EUID
DEX1517R.HRB25987
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Norderstedt - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
66 IN 115/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Patrick Sebastian Henseler
Termine & Fristen
Fristende Einwendungen
23.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart Health GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Kiel, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Norderstedt ist. Die Schuldnerin wird durch ihren Geschäftsführer Patrick Sebastian Henseler vertreten. Im Verfahren sind Forderungen in Höhe von 363.520,03 Euro berücksichtigt worden. Es findet eine Schlussverteilung statt, wofür eine Verteilungsmasse von 5.442,34 Euro verfügbar ist. Zunächst sind Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters und übrige Masseverbindlichkeiten zu befriedigen. Das Schlussverzeichnis liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Parallel dazu wird ein Einstellungstermin nach § 211 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Beteiligte können bis einschließlich 23.07.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände und Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens beim Insolvenzgericht einreichen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart Health GmbH ist eröffnet. Mit Zustimmung des Gerichts findet die Schlussverteilung statt, wobei eine Verteilungsmasse von 5.442,34 Euro verfügbar ist und Forderungen in Höhe von 363.520,03 Euro zu berücksichtigen sind. Zunächst sind Gerichtskosten, Vergütung des Insolv…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smart Health GmbH ist eröffnet. Mit Zustimmung des Gerichts findet die Schlussverteilung statt, wobei eine Verteilungsmasse von 5.442,34 Euro verfügbar ist und Forderungen in Höhe von 363.520,03 Euro zu berücksichtigen sind. Zunächst sind Gerichtskosten, Vergütung des Insolvenzverwalters und übrige Masseverbindlichkeiten zu befriedigen. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.07.2026, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände einzureichen. Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt. Der Insolvenzbeschlag bleibt hinsichtlich möglicher Steuerrückerstattungen und Quotenzahlungen aus einem anderen Verfahren aufrechterhalten. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
66 IN 115/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Smart Health GmbH, Oststraße 72 a, 22844 Norderstedt, vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Sebastian Henseler
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 25987 KI
- Schuldnerin -
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findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt…
66 IN 115/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Smart Health GmbH, Oststraße 72 a, 22844 Norderstedt, vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Sebastian Henseler
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 25987 KI
- Schuldnerin -
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findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 5.442,34 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 363.520,03 Euro. Zunächst sind die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters und die übrigen Masseverbindlichkeiten zu befriedigen.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Norderstedt - Insolvenzgericht - 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
66 IN 115/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Smart Health GmbH, Oststraße 72 a, 22844 Norderstedt, vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Sebastian Henseler
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 25987 KI
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einsc…
66 IN 115/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Smart Health GmbH, Oststraße 72 a, 22844 Norderstedt, vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Sebastian Henseler
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 25987 KI
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse, insbesondere Ansprüche gegen den Geschäftsführer
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Amtsgericht Norderstedt - Insolvenzgericht - 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
66 IN 115/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Smart Health GmbH, Oststraße 72 a, 22844 Norderstedt, vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Sebastian Henseler
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 25987 KI
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit einges…
66 IN 115/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Smart Health GmbH, Oststraße 72 a, 22844 Norderstedt, vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Sebastian Henseler
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 25987 KI
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.
Der Insolvenzbeschlag bleibt hinsichtlich
- eventuell bestehender Ansprüche auf Steuerrückerstattung aus gezahlter Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbe- und Umsatzsteuer für die Veranlagungszeiträume unter Berücksichtigung der Grundsätze der Aufteilung im Rahmen der §§ 268 ff. AO sowie der Grundsätze der zeitraumbezogenen Aufteilung bis zur Verfahrenseinstellung
- Quotenzahlungen aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Patrick Sebastian Henseler (Amtsgericht Neumünster 91 IN 10062/24)
aufrechterhalten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Norderstedt
Rathausallee 80
22846 Norderstedt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Norderstedt - Insolvenzgericht - 24.07.2026
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