Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 6183
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Insolvenzprofil
SMG Stahl- und Maschinenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Mainstr. 12, 45768 Marl
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 6183
EUID
DER2507.HRB6183
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
165 IN 59/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/ Auslagen
24.01.2025
Einstellung
10.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Stahl- und Maschinenbau
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMG Stahl- und Maschinenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 6183, wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der Schuldner hat seinen Sitz in Marl und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Michael Popp vertreten. Der vollständige Beschluss zur Verfahrenseinstellung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen eingesehen werden. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMG Stahl- und Maschinenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 6183, wurde vom Amtsgericht Essen behandelt. Zunächst war die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festges…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMG Stahl- und Maschinenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 6183, wurde vom Amtsgericht Essen behandelt. Zunächst war die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf teilte der Insolvenzverwalter mit, dass die Insolvenzmasse nicht ausreiche, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es wurde eine Frist bis zum 25.03.2025 gesetzt, einen Kostenvorschuss in Höhe von 3.500,00 EUR bei der Gerichtskasse Essen einzuzahlen. Da dieser Vorschuss nicht geleistet wurde, ist das Verfahren mangels kostendeckender Masse gemäß § 207 InsO eingestellt worden. Der vollständige Beschluss zur Einstellung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 59/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 6183 eingetragenen SMG Stahl- und Maschinenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mainstr. 12, 45768 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Micha…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 59/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 6183 eingetragenen SMG Stahl- und Maschinenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mainstr. 12, 45768 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Popp, als GF d. Fa. SMG Stahl- und Maschinenbau GmbH, Brassertstr. 173, 45768 Marl
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 eingesehen werden.
165 IN 59/21
Amtsgericht Essen, 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 59/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 6183 eingetragenen SMG Stahl- und Maschinenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mainstr. 12, 45768 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mi…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 59/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 6183 eingetragenen SMG Stahl- und Maschinenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mainstr. 12, 45768 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Popp, als GF d. Fa. SMG Stahl- und Maschinenbau GmbH, Brassertstr. 173, 45768 Marl
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Festgesetzt wurde die Mindestvergütung, § 2 Abs. 2 InsO zuzüglich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 eingesehen werden.
165 IN 59/21
Amtsgericht Essen, 24.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 59/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 6183 eingetragenen SMG Stahl- und Maschinenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mainstr. 12, 45768 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mi…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 59/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 6183 eingetragenen SMG Stahl- und Maschinenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mainstr. 12, 45768 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Popp, Brassertstr. 173, 45768 Marl
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) Heimeshoff & Czuprin, Von-der-Recke-Str. 5-7, 45879 Gelsenkirchen
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 25.03.2025 einen Kostenvorschuss in Höhe von 3 500,00 EUR bei der Gerichtskasse Essen, IBAN DE22360000000036001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt. Eine Zahlungsbereitschaft ist dem Insolvenzgericht bis zum vorgenannten Stichtag gegebenenfalls schriftlich anzuzeigen.
Die Schlussrechnung des Verwalters ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
165 IN 59/21
Amtsgericht Essen, 24.01.2025
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