Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SMP GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Hof HRB 2202
EUID
DED4501V.HRB2202
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 295/02
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Eberhard Irrgang
Rolle
Sonderinsolvenzverwalter
Adresse
Vielitz 46, 95100 Selb
Termine & Fristen
Antrag auf Verfahrenseinstellung
21.12.2023
Festsetzung Vergütung/Sonderinsolvenzverwalter
28.04.2025
Beschluss zur Zurückweisung des Einstellungsantrags
23.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Vornahme aller Handelsvertretergeschäfte oder handelsvertreterähnlicher Geschäfte, die dem Zweck der Vermögensbildung des Kunden dienen; insbesondere die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Kapitalanlagen, Investmentfonds, Immobilien, Immobilienfonds, Darlehen und wirtschaftlichen Beteiligungen sowie alle Geschäfte, die in § 34c der Gewerbeordnung genannt sind, ferner die Begebung von Genußrechten und ähnlichen Rechten. Schulungen und Veranstaltungen, die dem vorgenannten Geschäftszweck dienen, für betriebszugehörige und betriebsfremde Personen, alle mit den vorgenannten Gegenständen des Unternehmens zusammenhängenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMP GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Hollerung Klaus und Kraus Walter, wurde beim Amtsgericht Hof unter dem Aktenzeichen IN 295/02 geführt. Die Schuldnerin hat am 21.12.2023 beantragt, das Insolvenzverfahren wegen Wegfalls des Eröffnungsgrunds gemäß § 212 InsO einzustellen. Gegen diesen Antrag konnten Insolvenzgläubiger binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Widerspruch erheben. Der Antrag der Schuldnerin auf Einstellung des Verfahrens ist am 23.07.2025 durch das Amtsgericht Hof zurückgewiesen worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMP GmbH in Gumpertsreuth wird vom Amtsgericht Hof unter dem Aktenzeichen IN 295/02 geführt. Die Schuldnerin hat am 21.12.2023 beantragt, das Verfahren wegen Wegfalls des Eröffnungsgrunds gemäß § 212 InsO einzustellen. Der Insolvenzgläubigern wurde eine Frist zur Erhebung vo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMP GmbH in Gumpertsreuth wird vom Amtsgericht Hof unter dem Aktenzeichen IN 295/02 geführt. Die Schuldnerin hat am 21.12.2023 beantragt, das Verfahren wegen Wegfalls des Eröffnungsgrunds gemäß § 212 InsO einzustellen. Der Insolvenzgläubigern wurde eine Frist zur Erhebung von Widerspruch eingeräumt. Das Gericht hat den Antrag der Schuldnerin auf Einstellung des Verfahrens am 23.07.2025 zurückgewiesen. Im weiteren Verlauf wurden die Vergütung und Auslagen des Rechtsanwalts Eberhard Irrgang als Sonderinsolvenzverwalter festgesetzt. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 295/02
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SMP GmbH, Schloßallee 17, 95185 Gumpertsreuth, vertreten durch die Geschäftsführer Hollerung Klaus und Kraus Walter
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 2202
- Schuldnerin -
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hat die Schuldnerin am 21.12.2023 beantragt, das Insolvenzverfahren weg…
IN 295/02
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SMP GmbH, Schloßallee 17, 95185 Gumpertsreuth, vertreten durch die Geschäftsführer Hollerung Klaus und Kraus Walter
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 2202
- Schuldnerin -
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hat die Schuldnerin am 21.12.2023 beantragt, das Insolvenzverfahren wegen Wegfalls des Eröffnungsgrunds gem. § 212 InsO einzustellen.
Die Insolvenzgläubiger können binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Widerspruch gegen den Antrag erheben. Die Bekanntmachung gilt gem. § 9 InsO als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Antrag ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hof - Insolvenzabteilung - zur Einsichtnahme durch die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 09.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 295/02
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SMP GmbH, Schloßallee 17, 95185 Gumpertsreuth, vertreten durch die Geschäftsführer Hollerung Klaus und Kraus Walter
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 2202
- Schuldnerin -
Der Antrag der Schuldnerin vom 21.12.2023, gerichtet auf Einstellung des Ve…
IN 295/02
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SMP GmbH, Schloßallee 17, 95185 Gumpertsreuth, vertreten durch die Geschäftsführer Hollerung Klaus und Kraus Walter
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 2202
- Schuldnerin -
Der Antrag der Schuldnerin vom 21.12.2023, gerichtet auf Einstellung des Verfahrens gemäß § 212 InsO, wird zurückgewiesen.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 23.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 295/02
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SMP GmbH, Schloßallee 17, 95185 Gumpertsreuth, …
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 295/02
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SMP GmbH, Schloßallee 17, 95185 Gumpertsreuth, vertreten durch die Geschäftsführer Hollerung Klaus und Kraus Walter
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 2202
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Eberhard Irrgang, Vielitz 46, 95100 Selb, für die Tätigkeit als Sonderinsolvenzverwalter werden als Vorschuss wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen EUR
Umsatzsteuer EUR
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof
oder bei dem
Landgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 28.04.2025
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