Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SMP-Werbeservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Gewerbestr. 7, 39167 Hohe Börde OT Irxleben
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 100563
Stammkapital
26.000,00 EUR
EUID
DEW1215.HRB100563
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 476/24 (371)
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.12.2024 , 10:30 Uhr
Eröffnung
27.01.2025 , 09:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.03.2025
Stichtag Prüfung
01.04.2025
Schlusstermin
24.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbringen von IT-Leistungen, Digitaldruck, Produktionsservice von Druckerzeugnissen, Dialogmarketing-Dienstleistungen, buchbinderische Weiterverarbeitung, Lager-und Versandservice
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Druck, Papier & Verpackung
Subbranche
Druckereien
Geschäftstätigkeit
Digitaldruck, Produktion von Druckerzeugnissen, Dialogmarketing, buchbinderische Weiterverarbeitung sowie Lager- und Versandservice
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMP-Werbeservice GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Magdeburg hat in der Geschäfts-Nr. 340 IN 476/24 (371) die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss festgesetzt. Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens wird von einer ausführlichen Veröffentlichung abgesehen. Später wurde das schriftliche Verfahren angeordnet, um nachträglich angemeldete Forderungen sowie nachträgliche Änderungen bereits angemeldeter Forderungen zu prüfen. Hierzu wurde ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist für die Anmeldung von Forderungen endet am 27.07.2026. Die Tabelle der Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMP-Werbeservice GmbH ist am 27.01.2025 um 09:30 Uhr durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Dipl.-Wirtsch.jur. Lars Rühmland bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 04.03.2025 anzumelden. Das schriftli…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMP-Werbeservice GmbH ist am 27.01.2025 um 09:30 Uhr durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Dipl.-Wirtsch.jur. Lars Rühmland bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 04.03.2025 anzumelden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Ein besonderer Prüftermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wurde bestimmt; die Widerspruchsfrist endet am 27.07.2026. Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 01.04.2025. Der Insolvenzverwalter hat gem. § 208 InsO mit Schriftsatz vom 29.01.2025 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind durch Beschluss festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMP-Werbeservice GmbH ist am 27.01.2025 um 09:30 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Dipl.-Wirtsch.jur. Lars Rühmland, der bereits am 06.12.2024 mit der vorläufigen Verwaltung betraut wurde. Der Gläubigern wurde eine Frist zur Anmeldung von Forderungen bi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMP-Werbeservice GmbH ist am 27.01.2025 um 09:30 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Dipl.-Wirtsch.jur. Lars Rühmland, der bereits am 06.12.2024 mit der vorläufigen Verwaltung betraut wurde. Der Gläubigern wurde eine Frist zur Anmeldung von Forderungen bis zum 04.03.2025 gesetzt. Ein Stichtag für die Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren war der 01.04.2025. Im weiteren Verlauf wurde die Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin das Verfahren mit Zustimmung zur Schlussverteilung fortgeführt wurde. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt 400.431,74 EUR. Für die Verteilung steht kein Betrag zur Verfügung. Der Schlusstermin ist auf den 24.09.2026 festgelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 340 IN 476/24 (371). In dem Insolvenzverfahren SMP-Werbeservice GmbH, OT Irxleben, Gewerbestr. 7, 39167 Hohe Börde, Erbringen von IT-Leistungen, Digitaldruck, Produktionsservice von Druckerzeugnissen, Dialogmarketing-Dienstleistungen, buchbinderische Weiterverarbeitung, Lager-und Versandservice (AG Stend…
Geschäfts-Nr.: 340 IN 476/24 (371). In dem Insolvenzverfahren SMP-Werbeservice GmbH, OT Irxleben, Gewerbestr. 7, 39167 Hohe Börde, Erbringen von IT-Leistungen, Digitaldruck, Produktionsservice von Druckerzeugnissen, Dialogmarketing-Dienstleistungen, buchbinderische Weiterverarbeitung, Lager-und Versandservice (AG Stendal, HRB 100563), vertr. d.: André Buchholz, Kirchwerder Hausdeich 232, 21037 Hamburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Amtsgericht Magdeburg, 12.01.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 476/24 (371): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMP-Werbeservice GmbH, OT Irxleben, Gewerbestr. 7, 39167 Hohe Börde, Erbringen von IT-Leistungen, Digitaldruck, Produktionsservice von Druckerzeugnissen, Dialogmarketing-Dienstleistungen, buchbinderische Weiterverarbeitung, Lager-und Versandservice (A…
340 IN 476/24 (371): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMP-Werbeservice GmbH, OT Irxleben, Gewerbestr. 7, 39167 Hohe Börde, Erbringen von IT-Leistungen, Digitaldruck, Produktionsservice von Druckerzeugnissen, Dialogmarketing-Dienstleistungen, buchbinderische Weiterverarbeitung, Lager-und Versandservice (AG Stendal, HRB 100563), vertr. d.: André Buchholz, Kirchwerder Hausdeich 232, 21037 Hamburg, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 27.07.2026. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 17.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren SMP-Werbeservice GmbH, OT Irxleben, Gewerbestr. 7, 39167 Hohe Börde, Erbringen von IT-Leistungen, Digitaldruck, Produktionsservice von Druckerzeugnissen, Dialogmarketing-Dienstleistungen, buchbinderische Weiterverarbeitung, Lager-und Versandservice (AG Stendal, HRB 10056…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren SMP-Werbeservice GmbH, OT Irxleben, Gewerbestr. 7, 39167 Hohe Börde, Erbringen von IT-Leistungen, Digitaldruck, Produktionsservice von Druckerzeugnissen, Dialogmarketing-Dienstleistungen, buchbinderische Weiterverarbeitung, Lager-und Versandservice (AG Stendal, HRB 100563), vertr. d.: André Buchholz, Kirchwerder Hausdeich 232, 21037 Hamburg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schriftsatz vom 29.01.2025 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
- 340 IN 476/24 (371) - (30.01.2025)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der SMP-Werbeservice GmbH, OT Irxleben, Gewerbestr. 7, 39167 Hohe Börde, Erbringen von IT-Leistungen, Digitaldruck, Produktionsservice von Druckerzeugnissen, Dialogmarketing-Dienstleistungen, buchbinderische Weiterverarbeitung, Lager-und Versandservice (AG Stendal, HRB 100563), …
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der SMP-Werbeservice GmbH, OT Irxleben, Gewerbestr. 7, 39167 Hohe Börde, Erbringen von IT-Leistungen, Digitaldruck, Produktionsservice von Druckerzeugnissen, Dialogmarketing-Dienstleistungen, buchbinderische Weiterverarbeitung, Lager-und Versandservice (AG Stendal, HRB 100563), vertr. d.: André Buchholz, Kirchwerder Hausdeich 232, 21037 Hamburg, (Geschäftsführer), ist am 27.01.2025 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Wirtsch.jur. Lars Rühmland, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/6286260, Fax: 0391/6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.03.2025 anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 01.04.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (04.03.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (01.04.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
- 27.01.2025 - (340 IN 476/24 (371))
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren SMP-Werbeservice GmbH, OT Irxleben, Gewerbestr. 7, 39167 Hohe Börde, Erbringen von IT-Leistungen, Digitaldruck, Produktionsservice von Druckerzeugnissen, Dialogmarketing-Dienstleistungen, buchbinderische Weiterverarbeitung, Lager-und Versandservice (AG Stendal, HRB 10056…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren SMP-Werbeservice GmbH, OT Irxleben, Gewerbestr. 7, 39167 Hohe Börde, Erbringen von IT-Leistungen, Digitaldruck, Produktionsservice von Druckerzeugnissen, Dialogmarketing-Dienstleistungen, buchbinderische Weiterverarbeitung, Lager-und Versandservice (AG Stendal, HRB 100563), vertr. d.: André Buchholz, Kirchwerder Hausdeich 232, 21037 Hamburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 476/24 (371) - (28.07.2026)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 476/24 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SMP-Werbeservice GmbH, OT Irxleben, Gewerbestr. 7, 39167 Hohe Börde, Erbringen von IT-Leistungen, Digitaldruck, Produktionsservice von Druckerzeugnissen, Dialogmarketing-Dienstleistungen, buchbinderische Weiterverarbeitung, Lager-und Versandser…
340 IN 476/24 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SMP-Werbeservice GmbH, OT Irxleben, Gewerbestr. 7, 39167 Hohe Börde, Erbringen von IT-Leistungen, Digitaldruck, Produktionsservice von Druckerzeugnissen, Dialogmarketing-Dienstleistungen, buchbinderische Weiterverarbeitung, Lager-und Versandservice (AG Stendal, HRB 100563), vertr. d.: André Buchholz, Kirchwerder Hausdeich 232, 21037 Hamburg, (Geschäftsführer), ist am 06.12.2024 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Wirtsch.jur. Lars Rühmland, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/6286260, Fax: 0391/6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 06.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren SMP-Werbeservice GmbH, OT Irxleben, Gewerbestr. 7, 39167 Hohe Börde, Erbringen von IT-Leistungen, Digitaldruck, Produktionsservice von Druckerzeugnissen, Dialogmarketing-Dienstleistungen, buchbinderische Weiterverarbeitung, Lager-und Versandservice (AG Stendal, HRB 10056…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren SMP-Werbeservice GmbH, OT Irxleben, Gewerbestr. 7, 39167 Hohe Börde, Erbringen von IT-Leistungen, Digitaldruck, Produktionsservice von Druckerzeugnissen, Dialogmarketing-Dienstleistungen, buchbinderische Weiterverarbeitung, Lager-und Versandservice (AG Stendal, HRB 100563), vertr. d.: André Buchholz, Kirchwerder Hausdeich 232, 21037 Hamburg, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 24.09.2026 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige des Insolvenzverwalters 400.431,74 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 0,00 EUR zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 476/24 (371) - (13.08.2026)
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