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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOLON SE erfolgt die Prüfung der bis zum 15.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO (Tabellenblattnummer 1364-1371, 1375) im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 06.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erfolgt, gelten als festgestellt.
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