Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Spading, Anja
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Sachsen
Adresse
Brühl 1, 04109 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRA 13409
EUID
DEU1308.HRA13409
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 1403/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
18.09.2025
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
13.10.2025
Festsetzung Vergütung Insolvenzverwalter
14.11.2025
Frist Stellungnahmen Schlusstermin
08.01.2026
Festsetzung weitere Vergütung Insolvenzverwalter
29.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anja Spading ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Das Gericht hat die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 18.09.2025 festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 13.10.2025 die Möglichkeit zum schriftlichen Widerspruch eingeräumt wurde. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren fortgeführt, und dem Schuldner wurde zugestimmt, den Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchzuführen sowie der Vornahme der Schlussverteilung zuzustimmen. Insolvenzgläubiger konnten bis zum 08.01.2026 Stellungnahmen zur Schlussrechnung, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung einreichen. Die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters wurde am 14.11.2025 festgesetzt. Der Insolvenzverwalter erklärte bei der Schlussverteilung, dass Forderungen von 1.211.560,73 EUR zu berücksichtigen sind und eine Masse von 23.578,15 EUR zur Verteilung steht.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anja Spading ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat seine Vergütung am 18.09.2025 festgesetzt erhalten. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordn…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anja Spading ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat seine Vergütung am 18.09.2025 festgesetzt erhalten. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; Gläubiger konnten bis zum 13.10.2025 widersprechen. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt, der Schlusstermin ist angesetzt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Stellungnahmen zur Schlussrechnung und Einwendungen waren bis zum 08.01.2026 einzureichen. Der Insolvenzverwalter hat seine Vergütung am 14.11.2025 sowie eine weitere Vergütung am 29.06.2026 festsetzen lassen. Für die Schlussverteilung sind Forderungen von 1.211.560,73 EUR berücksichtigt, wobei eine Masse von 23.578,15 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1403/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anja Spading, geb. 19.12.1973, Ratzelstraße 190, 04207 Leipzig
Inhaber der Hof Apotheke, Shopping-Center Höfe am Brühl, Brühl 1, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 13409
- wurde die Vergütung des vo…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1403/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anja Spading, geb. 19.12.1973, Ratzelstraße 190, 04207 Leipzig
Inhaber der Hof Apotheke, Shopping-Center Höfe am Brühl, Brühl 1, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 13409
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 18.09.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1403/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anja Spading, geb. 19.12.1973, Ratzelstraße 190, 04207 Leipzig
Inhaber der Hof Apotheke, Shopping-Center Höfe am Brühl, Brühl 1, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 13409
- wurde die Prüfung der nach…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1403/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anja Spading, geb. 19.12.1973, Ratzelstraße 190, 04207 Leipzig
Inhaber der Hof Apotheke, Shopping-Center Höfe am Brühl, Brühl 1, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 13409
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 13.10.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1403/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anja Spading, geb. 19.12.1973, Ratzelstraße 190, 04207 Leipzig
Inhaber der Hof Apotheke, Shopping-Center Höfe am Brühl, Brühl 1, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 13409
- wird der Schlusstermin und…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1403/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anja Spading, geb. 19.12.1973, Ratzelstraße 190, 04207 Leipzig
Inhaber der Hof Apotheke, Shopping-Center Höfe am Brühl, Brühl 1, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 13409
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
|Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung,
|Stellungnahmen dazu, ob dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung der schuldnerischen Obliegenheiten übertragen und ob hierzu eine abweichende Vergütungsregelung festgelegt werden soll,
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 08.01.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 1.211.560,73 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 23.578,15 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1403/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anja Spading, geb. 19.12.1973, Ratzelstraße 190, 04207 Leipzig
Inhaber der Hof Apotheke, Shopping-Center Höfe am Brühl, Brühl 1, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 13409
- wurde die Vergütung des In…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1403/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anja Spading, geb. 19.12.1973, Ratzelstraße 190, 04207 Leipzig
Inhaber der Hof Apotheke, Shopping-Center Höfe am Brühl, Brühl 1, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 13409
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 14.11.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1403/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anja Spading, geb. 19.12.1973, Ratzelstraße 190, 04207 Leipzig
Inhaber der Hof Apotheke, Shopping-Center Höfe am Brühl, Brühl 1, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 13409
- wurde die (weitere) Vergüt…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1403/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anja Spading, geb. 19.12.1973, Ratzelstraße 190, 04207 Leipzig
Inhaber der Hof Apotheke, Shopping-Center Höfe am Brühl, Brühl 1, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 13409
- wurde die (weitere) Vergütung des Insolvenzverwalters am 29.06.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
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Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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