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Insolvenzprofil
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Trockenbauarbeiten, Messebauarbeiten, Einbau genormter Bauelemente, Auftragsvermittlung, Projektsteuerung und Bauleitung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWF System GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Leipzig hat am 25.09.2025 eine Entscheidung erlassen, wonach die Frist zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO im schriftlichen Verfahren auf Freitag, den 24.10.2025 bestimmt wird. Auf der Tagesordnung steht die Zustimmung zu Vergleichen mit Jana Trapp (Vermieterin und Mitgesellschafterin) über gegenseitige Ansprüche sowie mit Rene Reichel (Geschäftsführer) über mögliche Ansprüche aus Unterbilanzhaftung, Kassenfehlbeträgen und verspäteter Insolvenzantragstellung. Zustimmende oder ablehnende Meinungen der Gläubiger sind innerhalb dieser Frist schriftlich an das Insolvenzgericht Leipzig zu richten. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
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