Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Spedition Koschan & Maluck GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 6688
EUID
DEG1207.HRB6688
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 150/24
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.06.2024 , 16:30 Uhr
Eröffnung
01.08.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.09.2024
Berichtstermin
24.10.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat am 10. Juni 2024 um 16:30 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Spedition Koschan & Maluck GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Rechtsanwalt Falk Eppert wird zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Schuldner ist in seiner Verfügungsbefugnis eingeschränkt; Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird die Zahlung an den Schuldner untersagt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spedition Koschan & Maluck GmbH ist am 01.08.2024 um 09:00 Uhr auf Antrag wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war am 10.06.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Falk Eppert zum vorläufigen Insolvenzverwalter b…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spedition Koschan & Maluck GmbH ist am 01.08.2024 um 09:00 Uhr auf Antrag wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war am 10.06.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Falk Eppert zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist das Verfügungsrecht über das Vermögen auf den nunmehr bestellten Insolvenzverwalter übergegangen. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 12.09.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 24.10.2024, bis zu dem Widersprüche gegen angemeldete Forderungen eingereicht werden können.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 3 IN 150/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen Spedition Koschan & Maluck GmbH, Alfred-Nobel-Straße 1, 16225 Eberswalde , vertreten durch den Geschäftsführer
ist am 10. Juni 2024 um 16.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO …
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 3 IN 150/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen Spedition Koschan & Maluck GmbH, Alfred-Nobel-Straße 1, 16225 Eberswalde , vertreten durch den Geschäftsführer
ist am 10. Juni 2024 um 16.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO angeordnet worden. Rechtsanwalt Falk Eppert, Schinkelstraße 32, 17268 Templin wird zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen des Schuldners über alle Vermögensgegenstände einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland belegen sind, sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzabteilung
3 IN 150/24
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Spedition Koschan & Maluck GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 6688 FF), Alfred-Nobel-Straße 1, 16225 Eberswalde, eingetragener Sitz: Eberswalde, vertreten durch den Geschäftsführer …
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzabteilung
3 IN 150/24
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Spedition Koschan & Maluck GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 6688 FF), Alfred-Nobel-Straße 1, 16225 Eberswalde, eingetragener Sitz: Eberswalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Warnke, Reihersteg 2, 14532 Stahnsdorf
wird auf den am 16.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Rechtsanwalt Falk Eppert,
Schinkelstraße 32,
17268 Templin
wird zum Insolvenzverwalter bestellt.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf den Insolvenzverwalter über.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Die Forderungsanmeldungen liegen ab 26.09.2024 in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 24.10.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen und schriftliche Stellungnahmen einreichen
zur Person des Insolvenzverwalters,
zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie
zur Hinterlegungsstelle und den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO).
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).
Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag angebracht.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen hiervon ist die Zustellung an den Schuldner, welche durch das Insolvenzgericht erfolgt.
Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder). Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Frankfurt (Oder), 1. August 2024
Saße
Richterin am Amtsgericht
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