Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SpheronVR AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Zweibrücken HRB 23559
EUID
DET3403V.HRB23559
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pirmasens
Aktenzeichen
1 IN 17/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Liebaug
Termine & Fristen
Prüfungstermin
05.02.2024
Gläubigerversammlung
14.05.2025 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Kamera- und Elektronikartikeln aller Art sowie die Durchführung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Artikeln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SpheronVR AG ist anhängig. Das Amtsgericht Pirmasens hat die schriftliche Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen für den 05.02.2024 angeordnet. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Andreas Liebaug, festgesetzt. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag gegeben. Das Gericht hat ein mündliches Verfahren für eine besondere Gläubigerversammlung angeordnet. Diese findet am 14.05.2025 statt und dient der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere die Einstellung eines anhängigen Rechtsstreits mit ehemaligen Mitarbeitern.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 1 IN 17/23
In dem Insolvenzverfahren SpheronVR AG, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 23559), vertr. d.: 1. Gerhard Bonnet, Orlebrunnen 1, 66978 Clausen, (Geschäftsführer), wird die schriftliche Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 Ins…
Geschäfts-Nr. 1 IN 17/23
In dem Insolvenzverfahren SpheronVR AG, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 23559), vertr. d.: 1. Gerhard Bonnet, Orlebrunnen 1, 66978 Clausen, (Geschäftsführer), wird die schriftliche Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO)
Die schriftliche Forderungsprüfung findet statt am: 05.02.2024.
Amtsgericht Pirmasens, 05.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SpheronVR AG, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 23559), vertr. d.: 1. Gerhard Bonnet, Orlebrunnen 1, 66978 Clausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung de…
1 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SpheronVR AG, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 23559), vertr. d.: 1. Gerhard Bonnet, Orlebrunnen 1, 66978 Clausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Pirmasens, 11.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SpheronVR AG, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 23559), vertr. d.: 1. Gerhard Bonnet, Orlebrunnen 1, 66978 Clausen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Liebau…
1 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SpheronVR AG, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 23559), vertr. d.: 1. Gerhard Bonnet, Orlebrunnen 1, 66978 Clausen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Liebaug festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Pirmasens eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 75 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 06.03.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 257.522,66 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragte Zuschläge in Höhe von insgesamt 75 % und begründete dies mit außergewöhnlichem Aufwand und Tätigkeiten im Rahmen der vorläufigen Verwaltung. Zur weiteren Begründung wird auf die Ausführungen im Vergütungsantrag Bezug genommen. Das Gericht erkennt die beanspruchten Zuschläge aufgrund dieser Ausführungen als angemessen an.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 7,00 EUR festzusetzen. Für die 2 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 12.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SpheronVR AG, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 23559), vertr. d.: 1. Gerhard Bonnet, Orlebrunnen 1, 66978 Clausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird nur für die Durchführung der besonderen Glä…
1 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SpheronVR AG, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben (AG Zweibrücken, HRB 23559), vertr. d.: 1. Gerhard Bonnet, Orlebrunnen 1, 66978 Clausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird nur für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 14.05.2025, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 153, 1. OG.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Die Gläubigerversammlung stimmt zu, dass der Insolvenzverwalter die gegenüber drei ehemaligen Mitarbeitern der Schuldnerin etwaig bestehenden Ansprüche, welche derzeit in einem aktuell ruhenden Rechtsstreit vor dem Landgericht Frankenthal unter dem Aktenzeichen 6 O 194/21 anhängig sind, nicht weiterverfolgt und den Rechtsstreit nicht aufnimmt.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 15.04.2025
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