Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
tralion GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Auf Kampelt 2, 54441 Ayl
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 44002
EUID
DET2408V.HRB44002
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 50/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Eva Meyer
Kanzlei
Kanzlei Seibel & Partner
Adresse
Böhmerstraße 16, 54290 Trier
Telefon
0651-975900
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
05.01.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.02.2024
Berichtstermin
07.03.2024 , 10:45 Uhr
Prüfungstermin
07.03.2024 , 10:45 Uhr
Schlusstermin
16.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb von gebrauchter Software.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der tralion GmbH ist am 05.01.2024 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwältin Eva Meyer wurde zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.02.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin war für den 07.03.2024 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Stichtag für nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis ist der 16.10.2025. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin sind festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 50/23: Über das Vermögen der tralion GmbH, Auf Kampelt 2, 54441 Ayl (AG Wittlich, HRB 44002), vertr. d.: Patrick Effland, Auf Kampelt 2, 54441 Ayl, (Geschäftsführer), ist am 05.01.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Eva Meyer, Kanzlei Seibel & Partner…
23 IN 50/23: Über das Vermögen der tralion GmbH, Auf Kampelt 2, 54441 Ayl (AG Wittlich, HRB 44002), vertr. d.: Patrick Effland, Auf Kampelt 2, 54441 Ayl, (Geschäftsführer), ist am 05.01.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Eva Meyer, Kanzlei Seibel & Partner, Böhmerstraße 16, 54290 Trier, Tel.: 0651-975900, Fax: 0651-97590-95, E-Mail: insolvenz@seibel-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.02.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 07.03.2024, 10:45 Uhr, Saal 56, Amtsgericht, Justizstrasse 2, 4, 6, 54290 Trier eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 05.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 50/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der tralion GmbH, Auf Kampelt 2, 54441 Ayl (AG Wittlich, HRB 44002), vertr. d.: Patrick Effland, Auf Kampelt 2, 54441 Ayl, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), teilt die Insolvenzverwalterin mit: Die Schlussverteilung soll gem. § 196 InsO nach Genehmig…
23 IN 50/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der tralion GmbH, Auf Kampelt 2, 54441 Ayl (AG Wittlich, HRB 44002), vertr. d.: Patrick Effland, Auf Kampelt 2, 54441 Ayl, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), teilt die Insolvenzverwalterin mit: Die Schlussverteilung soll gem. § 196 InsO nach Genehmigung durch das Insolvenzgericht stattfinden. Zur Verteilung stehen voraussichtlich Mittel in Höhe von 7.516,99 EUR zur Verfügung. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 494.156,15 EUR zu berücksichtigen. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes/Insolvenzgerichtes Trier zur Einsicht ausgelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen.
Amtsgericht Trier, 04.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 50/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der tralion GmbH, Auf Kampelt 2, 54441 Ayl (AG Wittlich, HRB 44002), vertr. d.: Patrick Effland, Auf Kampelt 2, 54441 Ayl, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anord…
23 IN 50/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der tralion GmbH, Auf Kampelt 2, 54441 Ayl (AG Wittlich, HRB 44002), vertr. d.: Patrick Effland, Auf Kampelt 2, 54441 Ayl, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter bzw. Änderung bereits geprüfter Forderungen entspricht, ist der 16.10.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete bzw. Änderung bereits geprüfter Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 50/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der tralion GmbH, Auf Kampelt 2, 54441 Ayl (AG Wittlich, HRB 44002), vertr. d.: Patrick Effland, Auf Kampelt 2, 54441 Ayl, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Eva Meyer festgesetz…
23 IN 50/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der tralion GmbH, Auf Kampelt 2, 54441 Ayl (AG Wittlich, HRB 44002), vertr. d.: Patrick Effland, Auf Kampelt 2, 54441 Ayl, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Eva Meyer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 12.09.2025
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