Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH ist am 23.01.2025 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Am Giener 33, 55268 Nieder-Olm (AG Mainz, HRB 4107), vertr. d.: Helga Dahlem, Rathofstraße 21, 55276 Oppenheim, (Geschäftsführerin), ist das Verfahren am 23.01.2025 gemäß § 211 InsO mangels ei…
280 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Am Giener 33, 55268 Nieder-Olm (AG Mainz, HRB 4107), vertr. d.: Helga Dahlem, Rathofstraße 21, 55276 Oppenheim, (Geschäftsführerin), ist das Verfahren am 23.01.2025 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 23.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Am Giener 33, 55268 Nieder-Olm (AG Mainz, HRB 4107), vertr. d.: Helga Dahlem, Rathofstraße 21, 55276 Oppenheim, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubig…
280 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Am Giener 33, 55268 Nieder-Olm (AG Mainz, HRB 4107), vertr. d.: Helga Dahlem, Rathofstraße 21, 55276 Oppenheim, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 11.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mainz, 11.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Am Giener 33, 55268 Nieder-Olm (AG Mainz, HRB 4107), vertr. d.: Helga Dahlem, Rathofstraße 21, 55276 Oppenheim, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubig…
280 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Am Giener 33, 55268 Nieder-Olm (AG Mainz, HRB 4107), vertr. d.: Helga Dahlem, Rathofstraße 21, 55276 Oppenheim, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Mainz, 11.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Am Giener 33, 55268 Nieder-Olm (AG Mainz, HRB 4107), vertr. d.: Helga Dahlem, Rathofstraße 21, 55276 Oppenheim, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeic…
280 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Am Giener 33, 55268 Nieder-Olm (AG Mainz, HRB 4107), vertr. d.: Helga Dahlem, Rathofstraße 21, 55276 Oppenheim, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mainz zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz, Tel.: 06131/3270-400, Fax: 06131/3270-409, E-Mail: mainz@hezel-hancke.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 17.685,27 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 134041,81 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Mainz, 11.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Am Giener 33, 55268 Nieder-Olm (AG Mainz, HRB 4107), vertr. d.: Helga Dahlem, Rathofstraße 21, 55276 Oppenheim, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rec…
280 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPI scientific precision instruments Wiss. Präzisionsgeräte GmbH, Am Giener 33, 55268 Nieder-Olm (AG Mainz, HRB 4107), vertr. d.: Helga Dahlem, Rathofstraße 21, 55276 Oppenheim, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Mainz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 10 % herabgesetzt zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.04.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 08.10.2024
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