Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Spiel & Spaß 24 UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Darmstädter Straße 79, 68647 Biblis
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 104240
EUID
DEM1103.HRB104240
Insolvenzgericht
Gericht
AG Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 737/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Hanz
Kanzlei
Rechtsanwälte Roth, Klein, Gilcher & Partner
Adresse
Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim
Telefon
0621/4400413
Termine & Fristen
Eröffnung
24.11.2025 , 15:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.01.2026
Prüfungstermin
16.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
- der Betrieb von Gastronomie, aufstellen und Betreiben von Geldspielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit gem. § 33 c Abs. 1 GewO, Dienstleistungen, Vertrieb und Vermittlungen von Geschäftsbeziehungen über das Internet sowie dessen Services, - die Beschaffung, Aufbereitung und Vorbereitung von Informationen betreffend Wetten, Sportwetten und Pferdewetten sowie Sportliveübertragungen (Fernsehen oder Internet) - die Vermittlung von Wettverträgen zwischen Wettteilnehmern und Wettveranstaltern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen - Dienstleistungen, Vertrieb, Service und Online-Vermittlung an staatlich konzessionierte (lizensierte) Sportwettenanbieter im Inland und europäischen Ausland im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen - Vertrieb von sämtlichen Waren und Dienstleistungen, die üblicherweise in Wettbistros angeboten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spiel & Spaß 24 UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Biblis ist am 24.11.2025 um 15:00 Uhr eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hanz. Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis zum 05.001.2026 anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 16.02.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 737/25 : Über das Vermögen der Spiel & Spaß 24 UG (haftungsbeschränkt), Darmstädter Straße 79, 68647 Biblis (AG Darmstadt, HRB 104240), vertr. d.: Özlem Ongur, Niefern-Öschelbronn, (Geschäftsführerin), ist am 24.11.2025 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Chris…
9 IN 737/25 : Über das Vermögen der Spiel & Spaß 24 UG (haftungsbeschränkt), Darmstädter Straße 79, 68647 Biblis (AG Darmstadt, HRB 104240), vertr. d.: Özlem Ongur, Niefern-Öschelbronn, (Geschäftsführerin), ist am 24.11.2025 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hanz, c/o Rechtsanwälte Roth, Klein, Gilcher & Partner, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/4400413, Fax: 0621/4400455.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.01.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie elektronischen Zustellungen unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs zustimmen können.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 16.02.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (05.01.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (16.02.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 24.11.2025
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