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Das Amtsgericht Arnsberg hat am 29.05.2026 um 14:11 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Spielhalle Menden 2 GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. David Bunzel bestellt worden. Die Schuldnerin ist gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögensgegenstände verfügungsberechtigt. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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