Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spieltreff Schwarmstedt Spielhallen GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Amtsgericht Walsrode hat gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen bzw. Forderungsattribute gem. § 302 Nr. 1 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 30.07.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spieltreff Schwarmstedt Spielhallen GmbH & Co. KG ist eröffnet. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen bzw. Forderungsattribute gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO geprüft. Die Prüfung erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 302 Nr. 1 Ins…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spieltreff Schwarmstedt Spielhallen GmbH & Co. KG ist eröffnet. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen bzw. Forderungsattribute gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO geprüft. Die Prüfung erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 302 Nr. 1 InsO. Für die Prüfung sind Stichtage bestimmt worden, an denen Widersprüche gegen zu prüfende Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein müssen. Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle sowie Anmeldungen und Urkunden liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht bereit.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spieltreff Schwarmstedt Spielhallen GmbH & Co. KG ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei verschiedene Stichtage für die Prüfung festgelegt wurden (10.10.2024 und 30.07.2026). Der verfügbar…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spieltreff Schwarmstedt Spielhallen GmbH & Co. KG ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei verschiedene Stichtage für die Prüfung festgelegt wurden (10.10.2024 und 30.07.2026). Der verfügbare Massebestand wurde mit 4.991,98 EUR angegeben, während Insolvenzforderungen in Höhe von 54.438,92 EUR zu berücksichtigen sind. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss festgesetzt worden. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung; die Vornahme der Schlussverteilung ist genehmigt worden. Ein Schlusstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Anhörung zur Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis wurde auf den 01.10.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 63/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spieltreff Schwarmstedt Spielhallen GmbH & Co. KG, Moorstraße 7, 29690 Schwarmstedt (AG Walsrode, HRA 1200), vertr. d.: 1. Spieltreff Schwarmstedt Spielhallenbeteiligungsgesellschaft mbH, Moorstraße 7, 29690 Schwarmstedt, (persönlich haftende Gesellschafter),…
11 IN 63/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spieltreff Schwarmstedt Spielhallen GmbH & Co. KG, Moorstraße 7, 29690 Schwarmstedt (AG Walsrode, HRA 1200), vertr. d.: 1. Spieltreff Schwarmstedt Spielhallenbeteiligungsgesellschaft mbH, Moorstraße 7, 29690 Schwarmstedt, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Marina Gurewitsch, Lindenallee 16a, 30657 Hannover, (Geschäftsführerin), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen bzw. Forderungsattribute gem. § 302 Nr. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.07.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 24.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 63/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spieltreff Schwarmstedt Spielhallen GmbH & Co. KG, Moorstraße 7, 29690 Schwarmstedt (AG Walsrode, HRA 1200), vertr. d.: 1. Spieltreff Schwarmstedt Spielhallenbeteiligungsgesellschaft mbH, Moorstraße 7, 29690 Schwarmstedt, (persönlich haftende Gesellschafter),…
11 IN 63/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spieltreff Schwarmstedt Spielhallen GmbH & Co. KG, Moorstraße 7, 29690 Schwarmstedt (AG Walsrode, HRA 1200), vertr. d.: 1. Spieltreff Schwarmstedt Spielhallenbeteiligungsgesellschaft mbH, Moorstraße 7, 29690 Schwarmstedt, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Marina Gurewitsch, Lindenallee 16a, 30657 Hannover, (Geschäftsführerin), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen bzw. Forderungsattribute gem. § 302 Nr. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.10.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 15.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 63/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spieltreff Schwarmstedt Spielhallen GmbH & Co. KG, Moorstraße 7, 29690 Schwarmstedt (AG Walsrode, HRA 1200), vertr. d.: 1. Spieltreff Schwarmstedt Spielhallenbeteiligungsgesellschaft mbH, Moorstraße 7, 29690 Schwarmstedt, (persönlich haftende Gesellschafter),…
11 IN 63/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spieltreff Schwarmstedt Spielhallen GmbH & Co. KG, Moorstraße 7, 29690 Schwarmstedt (AG Walsrode, HRA 1200), vertr. d.: 1. Spieltreff Schwarmstedt Spielhallenbeteiligungsgesellschaft mbH, Moorstraße 7, 29690 Schwarmstedt, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Marina Gurewitsch, Lindenallee 16a, 30657 Hannover, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Walsrode zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 4.991,98 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 54.438,92 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Walsrode, 06.08.2026
Originalbekanntmachung
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11 IN 63/23: In dem Insolvenzverfahren Spieltreff Schwarmstedt Spielhallen GmbH & Co. KG, Moorstraße 7, 29690 Schwarmstedt (AG Walsrode, HRA 1200), vertr. d.: 1. Spieltreff Schwarmstedt Spielhallenbeteiligungsgesellschaft mbH, Moorstraße 7, 29690 Schwarmstedt, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Marin…
11 IN 63/23: In dem Insolvenzverfahren Spieltreff Schwarmstedt Spielhallen GmbH & Co. KG, Moorstraße 7, 29690 Schwarmstedt (AG Walsrode, HRA 1200), vertr. d.: 1. Spieltreff Schwarmstedt Spielhallenbeteiligungsgesellschaft mbH, Moorstraße 7, 29690 Schwarmstedt, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Marina Gurewitsch, Lindenallee 16a, 30657 Hannover, (Geschäftsführerin), wird die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt, das schriftliche Verfahren angeordnet und Schlusstermin zur
a) Prüfung der evtl. noch nachträglich angemeldeten Forderungen,
b) Anhörung zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
d) Entscheidung über evtl. nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
im schriftlichen Verfahren bestimmt auf: 01.10.2026, Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29 - 33, 29664 Walsrode.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zu diesem Termin (Eingang beim Insolvenzgericht) schriftliche Anträge zu diesem Schlusstermin stellen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 06.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 63/23: In dem Insolvenzverfahren Spieltreff Schwarmstedt Spielhallen GmbH & Co. KG, Moorstraße 7, 29690 Schwarmstedt (AG Walsrode, HRA 1200), vertr. d.: 1. Spieltreff Schwarmstedt Spielhallenbeteiligungsgesellschaft mbH, Moorstraße 7, 29690 Schwarmstedt, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Marin…
11 IN 63/23: In dem Insolvenzverfahren Spieltreff Schwarmstedt Spielhallen GmbH & Co. KG, Moorstraße 7, 29690 Schwarmstedt (AG Walsrode, HRA 1200), vertr. d.: 1. Spieltreff Schwarmstedt Spielhallenbeteiligungsgesellschaft mbH, Moorstraße 7, 29690 Schwarmstedt, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Marina Gurewitsch, Lindenallee 16a, 30657 Hannover, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Ausweislich der Schlussrechnung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV eine vergütungsrechtliche Berechnungsmasse von 6.731,53 EUR zugrunde zu legen, dementsprechend ergibt sich der Vergütungsanspruch gem. § 2 InsVV. Ferner wurde die Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV beantragt und festgesetzt.
Zudem wurden Auslagen für drei übertragene Zustellungen gem. § 8 Abs. 3 InsO festgesetzt.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 06.08.2026
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