Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Spilcke-Liss, Dorothee
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Königstr. 30, 30175 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRA 22169
EUID
DEP2305.HRA22169
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
907 IN 449/22 - 2-
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
12.11.2024
Gläubigerversammlung
02.09.2025
Aufhebung
10.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorothee Spilcke-Liss geb. Behre ist am 10.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Vor der Aufhebung wurden verschiedene Beschlüsse zur Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters Dr. jur. Rainer Eckert sowie des vorläufigen Insolvenzverwalters erlassen. Im Juli 2025 wurde die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masseankündigung, die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis zur Einsicht niedergelegt. Ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung wurde auf den 02.09.2025 bestimmt. Der verfügbare Massebestand wurde mit 30.763,21 EUR angegeben, während Insolvenzforderungen in Höhe von 258.212,72 EUR zu berücksichtigen waren. Die Vergütung des Insolvenzverwalters basierte auf einer Berechnungsmasse von 37.741,36 EUR. Die Vergütung des vorläufigen Verwalters wurde mit 25 % der Regelvergütung festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorothee Spilcke-Liss geb. Behre ist am 10.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Vor der Aufhebung wurden verschiedene Vergütungen und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert festgesetzt. Im Verfahrensverlauf waren Te…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorothee Spilcke-Liss geb. Behre ist am 10.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Vor der Aufhebung wurden verschiedene Vergütungen und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert festgesetzt. Im Verfahrensverlauf waren Termine für die Forderungsanmeldung sowie den Berichts- und Prüfungstermin relevant. Der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung wurde auf den 02.09.2025 bestimmt. Die Schlussverteilung ist erfolgt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 449/22 - 2 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorothee Spilcke-Liss geb. Behre, geb. am 06.11.1945, c/o Domicil, Nordfelder Reihe 12, 30159 Hannover, Inhaberin eines im Handelsregister eingetragenen einzelkaufmännischen Unternehmens mit der Geschäftsbezeichnung Apotheke "Neues Haus", ebenda (AG Hann…
907 IN 449/22 - 2 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorothee Spilcke-Liss geb. Behre, geb. am 06.11.1945, c/o Domicil, Nordfelder Reihe 12, 30159 Hannover, Inhaberin eines im Handelsregister eingetragenen einzelkaufmännischen Unternehmens mit der Geschäftsbezeichnung Apotheke "Neues Haus", ebenda (AG Hannover, HRA 22169), vertr. d.: Claudia Wehsener, Loccumer Str. 55, 30519 Hannover, ist am 10.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 10.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 449/22 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorothee Spilcke-Liss geb. Behre, geb. am 06.11.1945, c/o Domicil, Nordfelder Reihe 12, 30159 Hannover, Inhaberin eines im Handelsregister eingetragenen einzelkaufmännischen Unternehmens mit der Geschäftsbezeichnung Apotheke "Neues Haus", ebenda (AG H…
907 IN 449/22 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorothee Spilcke-Liss geb. Behre, geb. am 06.11.1945, c/o Domicil, Nordfelder Reihe 12, 30159 Hannover, Inhaberin eines im Handelsregister eingetragenen einzelkaufmännischen Unternehmens mit der Geschäftsbezeichnung Apotheke "Neues Haus", ebenda (AG Hannover, HRA 22169), vertr. d.: Claudia Wehsener, Loccumer Str. 55, 30519 Hannover, sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.01.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 34.299,99 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 3.441,37 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 37.741,36 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 276,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 79 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 03.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 449/22 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorothee Spilcke-Liss geb. Behre, geb. am 06.11.1945, c/o Domicil, Nordfelder Reihe 12, 30159 Hannover, Inhaberin eines im Handelsregister eingetragenen einzelkaufmännischen Unternehmens mit der Geschäftsbezeichnung Apotheke "Neues Haus", ebenda (AG H…
907 IN 449/22 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorothee Spilcke-Liss geb. Behre, geb. am 06.11.1945, c/o Domicil, Nordfelder Reihe 12, 30159 Hannover, Inhaberin eines im Handelsregister eingetragenen einzelkaufmännischen Unternehmens mit der Geschäftsbezeichnung Apotheke "Neues Haus", ebenda (AG Hannover, HRA 22169), vertr. d.: Claudia Wehsender, Schwarzer Bär 2, 30449 Hannover, sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 01.12.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 23.004,47 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 13.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 449/22 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorothee Spilcke-Liss geb. Behre, geb. am 06.11.1945, c/o Domicil, Nordfelder Reihe 12, 30159 Hannover, Inhaberin eines im Handelsregister eingetragenen einzelkaufmännischen Unternehmens mit der Geschäftsbezeichnung Apotheke "Neues Haus", ebenda (AG H…
907 IN 449/22 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorothee Spilcke-Liss geb. Behre, geb. am 06.11.1945, c/o Domicil, Nordfelder Reihe 12, 30159 Hannover, Inhaberin eines im Handelsregister eingetragenen einzelkaufmännischen Unternehmens mit der Geschäftsbezeichnung Apotheke "Neues Haus", ebenda (AG Hannover, HRA 22169), vertr. d.: Claudia Wehsener, Loccumer Str. 55, 30519 Hannover, soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511 626287-0, Fax: 0511 626287-10 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 30.763,21 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 258.212,72 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 08.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 449/22 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Dorothee Spilcke-Liss geb. Behre, geb. am 06.11.1945, c/o Domicil, Nordfelder Reihe 12, 30159 Hannover, Inhaberin eines im Handelsregister eingetragenen einzelkaufmännischen Unternehmens mit der Geschäftsbezeichnung Apotheke "Neues Haus", ebenda (…
907 IN 449/22 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Dorothee Spilcke-Liss geb. Behre, geb. am 06.11.1945, c/o Domicil, Nordfelder Reihe 12, 30159 Hannover, Inhaberin eines im Handelsregister eingetragenen einzelkaufmännischen Unternehmens mit der Geschäftsbezeichnung Apotheke "Neues Haus", ebenda (AG Hannover, HRA 22169), vertr. d.: Claudia Wehsener, Loccumer Str. 55, 30519 Hannover, wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 02.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 08.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 449/22 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorothee Spilcke-Liss geb. Behre, geb. am 06.11.1945, c/o Domicil, Nordfelder Reihe 12, 30159 Hannover, Inhaberin eines im Handelsregister eingetragenen einzelkaufmännischen Unternehmens mit der Geschäftsbezeichnung Apotheke "Neues Haus", ebenda (AG H…
907 IN 449/22 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorothee Spilcke-Liss geb. Behre, geb. am 06.11.1945, c/o Domicil, Nordfelder Reihe 12, 30159 Hannover, Inhaberin eines im Handelsregister eingetragenen einzelkaufmännischen Unternehmens mit der Geschäftsbezeichnung Apotheke "Neues Haus", ebenda (AG Hannover, HRA 22169), vertr. d.: Claudia Wehsener, Loccumer Str. 55, 30519 Hannover, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 20.08.2024
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