Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Christoph & Oschmann GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Schulenburger Landstr. 128, 30165 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRA 24048
EUID
DEP2305.HRA24048
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
907 IN 161/23 - 7 -
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf
Adresse
Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover
Telefon
0511 626287-0
Termine & Fristen
Prüfungstermin
05.05.2025
Gläubigerversammlung
16.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christoph & Oschmann GmbH & Co. KG ist eröffnet. Die vorläufige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf hat ihre Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung auf den 16.04.2026 bestimmt, bis zu dem Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden können. Parallel dazu wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für Widersprüche auf den 05.05.2025 festgelegt wurde. Das Gericht hat zudem die Schlussverteilung angekündigt; der verfügbare Massebestand beträgt 77.481,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 224.480,44 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 161/23 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christoph & Oschmann GmbH & Co. KG, Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover (AG Hannover, HRA 24048), vertr. d.: 1. Christoph Beteiligungsgesellschaft mbH, Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vert…
907 IN 161/23 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christoph & Oschmann GmbH & Co. KG, Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover (AG Hannover, HRA 24048), vertr. d.: 1. Christoph Beteiligungsgesellschaft mbH, Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Florian Nordmeyer, Liegnitzer Straße 2, 30826 Garbsen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Zusatzvergütung Feststellungspauschale
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 24.10.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 98.016,44 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 6.404,60 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 104.421,04 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 294,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 84 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 16.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 161/23 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Christoph & Oschmann GmbH & Co. KG, Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover (AG Hannover, HRA 24048), vertr. d.: 1. Christoph Beteiligungsgesellschaft mbH, Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), …
907 IN 161/23 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Christoph & Oschmann GmbH & Co. KG, Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover (AG Hannover, HRA 24048), vertr. d.: 1. Christoph Beteiligungsgesellschaft mbH, Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Florian Nordmeyer, Liegnitzer Straße 2, 30826 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 16.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 16.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 161/23 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christoph & Oschmann GmbH & Co. KG, Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover (AG Hannover, HRA 24048), vertr. d.: 1. Christoph Beteiligungsgesellschaft mbH, Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vert…
907 IN 161/23 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christoph & Oschmann GmbH & Co. KG, Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover (AG Hannover, HRA 24048), vertr. d.: 1. Christoph Beteiligungsgesellschaft mbH, Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Florian Nordmeyer, Liegnitzer Straße 2, 30826 Garbsen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511 626287-0, Fax: 0511 626287-10 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 77.481,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 224.480,44 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 16.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 161/23 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christoph & Oschmann GmbH & Co. KG, Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover (AG Hannover, HRA 24048), vertr. d.: 1. Christoph Beteiligungsgesellschaft mbH, Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vert…
907 IN 161/23 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christoph & Oschmann GmbH & Co. KG, Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover (AG Hannover, HRA 24048), vertr. d.: 1. Christoph Beteiligungsgesellschaft mbH, Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Florian Nordmeyer, Liegnitzer Straße 2, 30826 Garbsen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 81.582,48 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 09.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 161/23 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christoph & Oschmann GmbH & Co. KG, Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover (AG Hannover, HRA 24048), vertr. d.: 1. Christoph Beteiligungsgesellschaft mbH, Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vert…
907 IN 161/23 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christoph & Oschmann GmbH & Co. KG, Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover (AG Hannover, HRA 24048), vertr. d.: 1. Christoph Beteiligungsgesellschaft mbH, Schulenburger Landstraße 128, 30165 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Florian Nordmeyer, Liegnitzer Straße 2, 30826 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 26.02.2025
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