Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Spitzer GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Brunnengasse 11, 74579 Fichtenau
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 730591
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEB8537.HRB730591
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Crailsheim
Aktenzeichen
4 1 IN 46/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ado Nika
Adresse
Titotstraße 3, 74072 Heilbronn
Termine & Fristen
Frist für Einwendungen und Stellungnahmen
28.09.2026 , 24:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Planung, Beratung und Verkauf von Küchen bzw. Kücheneinrichtungen, Übernahme von Hausverwaltungen, Immobilienberatung sowie die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holz, Möbel & Innenausbau
Subbranche
Küchenbau
Nebenbranche
Immobilien
Geschäftstätigkeit
Planung, Beratung und Verkauf von Küchen sowie Übernahme von Hausverwaltungen und Immobilienberatung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spitzer GmbH ist eröffnet. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 666.110,21 EUR steht ein Betrag von 9.686,51 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Die Durchführung des Schlusstermins sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis einschließlich 28.09.2026, 24:00 Uhr Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Stellungnahmen zum Vergütungsfestsetzungsantrag vorzulegen. Diese Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Gläubiger, deren Forderungen im Schlusstermin festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung und nehmen nicht an der Schlussverteilung teil. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spitzer GmbH mit Sitz in Fichtenau ist beim Amtsgericht Crailsheim anhängig. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerin Sabine Spitzer vertreten. Im Verfahren wurden Forderungen in Höhe von 666.110,21 EUR festgestellt, wofür ein Betrag von 9.686,51 EUR zur Verteilung z…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spitzer GmbH mit Sitz in Fichtenau ist beim Amtsgericht Crailsheim anhängig. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerin Sabine Spitzer vertreten. Im Verfahren wurden Forderungen in Höhe von 666.110,21 EUR festgestellt, wofür ein Betrag von 9.686,51 EUR zur Verteilung zur Verfügung steht. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Ado Nika aus Heilbronn, sind festgesetzt worden. Die Berechnung basiert auf einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 83.395,35 EUR. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis einschließlich 28.09.2026 um 24:00 Uhr Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung sowie Stellungnahmen zum Vergütungsfestsetzungsantrag schriftlich beim Insolvenzgericht vorzulegen. Diese Schlussanhörung ersetzt den mündlichen Schlusstermin. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist zugestimmt worden. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen. Gläubiger, deren Forderungen im Rahmen des Schlusstermins festgestellt werden, nehmen nicht an der Schlussverteilung teil. Gegen die Entscheidungen können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Rechtsbehelfe eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 1 IN 46/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spitzer GmbH, Brunnengasse 11, 74579 Fichtenau, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Spitzer
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 730591
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 666.110,21 EUR ste…
4 1 IN 46/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spitzer GmbH, Brunnengasse 11, 74579 Fichtenau, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Spitzer
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 730591
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 666.110,21 EUR steht ein Betrag von 9.686,51 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 1 IN 46/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spitzer GmbH, Brunnengasse 11, 74579 Fichtenau, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Spitzer
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 730591
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie ggf.…
4 1 IN 46/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spitzer GmbH, Brunnengasse 11, 74579 Fichtenau, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Spitzer
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 730591
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie ggf. die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung zum Vergütungsfestsetzungsantrag des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 28.09.2026, 24:00 Uhr
- ggf. den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Stellungnahmen zum Vergütungsfestsetzungsantrag des Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Crailsheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen ggf. im Schlusstermin festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, deren Forderungen im Schlusstermin festgestellt werden, nicht an der Schlussverteilung teilnehmen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung, der Vergütungsfestsetzungsantrag und ggf. die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Crailsheim
Schlossplatz 1
74564 Crailsheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 1 IN 46/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spitzer GmbH, Brunnengasse 11, 74579 Fichtenau, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Spitzer
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 730591
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwa…
3 1 IN 46/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spitzer GmbH, Brunnengasse 11, 74579 Fichtenau, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabine Spitzer
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 730591
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ado Nika, Titotstraße 3, 74072 Heilbronn, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 16.10.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 83.395,35 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 10, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Portokosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Crailsheim
Schlossplatz 1
74564 Crailsheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Crailsheim
Schlossplatz 1
74564 Crailsheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 29.09.2026
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