Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sport Duwe Löhne UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lübbecker Straße 96, 32584 Löhne
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 14724
EUID
DER2108.HRB14724
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 332/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
09.07.2024
Prüfungstermin
03.03.2025
Einstellung
14.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Waren aller Art, insbesondere von Teamsportartikeln sowie Serviceleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sport Duwe Löhne UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Bielefeld geführt. Im Verfahren war die Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff als Insolvenzverwalterin bestellt. Am 09.07.2024 war der Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen. Am 13.08.2025 wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin festgesetzt. Da die Insolvenzmasse die Verfahrenskosten nicht deckte, wurde das Verfahren am 20.05.2026 mangels kostendeckender Masse eingestellt. Vor der Einstellung hatte das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt, wofür ein Betrag von 9.196,89 EUR zur Verfügung stand, während Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO in Höhe von 216.369,49 EUR angemeldet waren.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sport Duwe Löhne UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 332/22 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14724 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Julian Stremming vertreten.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sport Duwe Löhne UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 332/22 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14724 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Julian Stremming vertreten. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte der Kanzlei Schneckener in Espelkamp, während die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff aus Lübbecke ist. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen geprüft; der Prüfungsstichtag war ursprünglich der 09.07.2024 und später der 03.03.2025. Die Insolvenzverwalterin hat ihre Vergütung festsetzen lassen, wobei die Masse mit 12.760,63 EUR beziffert wurde. Es gab eine Ankündigung zur Einstellung des Verfahrens mangels kostendeckender Masse bis zum 14.10.2025. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO beliefen sich auf 216.369,49 EUR, wofür ein Verteilungsbetrag von 9.196,89 EUR zur Verfügung stand. Das Verfahren ist mit der Schlussverteilung abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 332/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14724 eingetragenen Sport Duwe Löhne UG (haftungsbeschränkt), Lübbecker Straße 131, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Julian Stremming
wird an…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 332/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14724 eingetragenen Sport Duwe Löhne UG (haftungsbeschränkt), Lübbecker Straße 131, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Julian Stremming
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.07.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.106 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 332/22
Amtsgericht Bielefeld, 08.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 332/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14724 eingetragenen Sport Duwe Löhne UG (haftungsbeschränkt), Lübbecker Straße 131, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Julian Stremming,
wir…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 332/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14724 eingetragenen Sport Duwe Löhne UG (haftungsbeschränkt), Lübbecker Straße 131, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Julian Stremming,
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.106 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.106 eingesehen werden.
43 IN 332/22
Amtsgericht Bielefeld, 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 332/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14724 eingetragenen Sport Duwe Löhne UG (haftungsbeschränkt), Lübbecker Straße 131, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Julian Stremming
hat das…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 332/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14724 eingetragenen Sport Duwe Löhne UG (haftungsbeschränkt), Lübbecker Straße 131, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Julian Stremming
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 216.369,49 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 9.196,89 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.106 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
43 IN 332/22
Amtsgericht Bielefeld, 21.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 332/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14724 eingetragenen Sport Duwe Löhne UG (haftungsbeschränkt), Lübbecker Straße 131, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Julian Stremming,
…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 332/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14724 eingetragenen Sport Duwe Löhne UG (haftungsbeschränkt), Lübbecker Straße 131, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Julian Stremming,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kanzlei Schneckener, Breslauer Str. 28, 32339 Espelkamp
reicht nach Mitteilung der Insolvenzverwalterin die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 14.10.2025 einen Kostenvorschuss in Höhe von 476,41 EUR bei der Zahlstelle Bielefeld, Bundesbank IBAN DE92480000000048001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis der Verwalterin sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.106 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 332/22
Amtsgericht Bielefeld, 13.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 332/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14724 eingetragenen Sport Duwe Löhne UG (haftungsbeschränkt), Lübbecker Straße 131, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Julian Stremming,
…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 332/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14724 eingetragenen Sport Duwe Löhne UG (haftungsbeschränkt), Lübbecker Straße 131, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Julian Stremming,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kanzlei Schneckener, Breslauer Str. 28, 32339 Espelkamp
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung ... EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... EUR
Zwischensumme ... EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... EUR ... EUR
Endbetrag ... EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse quotal entnommen werden.
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 14.07.2022 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse 12.760,63 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach ... EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beträgt unter Berücksichtigung von 10 Gläubigern ... EUR.
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17.07.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.106 eingesehen werden.
43 IN 332/22
Amtsgericht Bielefeld, 13.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 332/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14724 eingetragenen Sport Duwe Löhne UG (haftungsbeschränkt), Lübbecker Straße 131, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Julian Stremming
wird an…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 332/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14724 eingetragenen Sport Duwe Löhne UG (haftungsbeschränkt), Lübbecker Straße 131, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Julian Stremming
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.106 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 332/22
Amtsgericht Bielefeld, 20.01.2025
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