Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Steinwert Immobilien und Projektentwicklung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Pappelstraße 11, 32257 Bünde
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 16808
EUID
DER2108.HRB16808
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 243/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.04.2024 , 13:04 Uhr
Masseunzulänglichkeit angezeigt
07.01.2025
Gegenstand des Unternehmens
1. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, Verwaltung, Vermittlung, Verkauf und Vermietung von Immobilien aller Art und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Finanzanlagenberatung und Vermittlung von Immobiliendarlehen mit Erlaubnis nach § 34 i GewO sowie die Tätigkeit als Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34 c GewO und aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten und sich auch an gleichartigen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Verwaltungsdienstleistungen für diese erbringen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 09.04.2024 um 13:04 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Steinwert Immobilien und Projektentwicklung GmbH, Bünde, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16808 eingetragen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Lübbecke, bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist das Zahlungsverbot auferlegt, wobei der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Steinwert Immobilien und Projektentwicklung GmbH ist am 09.04.2024 um 13:04 Uhr durch das Amtsgericht Bielefeld eröffnet worden. Im Zuge der Eröffnung sind vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. An…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Steinwert Immobilien und Projektentwicklung GmbH ist am 09.04.2024 um 13:04 Uhr durch das Amtsgericht Bielefeld eröffnet worden. Im Zuge der Eröffnung sind vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. André Wehner bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Zahlungen durch Drittschuldner an die Schuldnerin sind untersagt, wobei der vorläufige Verwalter zur Einziehung von Bankguthaben und Forderungen ermächtigt ist. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt bzw. eingestellt worden. Später, am 07.01.2025, ist bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Verfahren ist somit in der Phase der Masseunzulänglichkeit angelangt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 243/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16808 eingetragenen Steinwert Immobilien und Projektentwicklung GmbH, Pappelstraße 11, 32257 Bünde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 243/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16808 eingetragenen Steinwert Immobilien und Projektentwicklung GmbH, Pappelstraße 11, 32257 Bünde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn David Finkler
Geschäftszweig: Erwerb, Verwaltung, Vermittlung, Verkauf und Vermietung von Immobilien aller Art
ist am 09.04.2024, um 13:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 243/24
Amtsgericht Bielefeld, 09.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 243/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16808 eingetragenen Steinwert Immobilien und Projektentwicklung GmbH, Pappelstraße 11, 32257 Bünde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn David Fi…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 243/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16808 eingetragenen Steinwert Immobilien und Projektentwicklung GmbH, Pappelstraße 11, 32257 Bünde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn David Finkler
ist am 07.01.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 243/24
Amtsgericht Bielefeld, 08.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 243/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16808 eingetragenen Steinwert Immobilien und Projektentwicklung GmbH, Pappelstraße 11, 32257 Bünde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn David Finkler
Geschäftszweig: Erwe…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 243/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16808 eingetragenen Steinwert Immobilien und Projektentwicklung GmbH, Pappelstraße 11, 32257 Bünde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn David Finkler
Geschäftszweig: Erwerb, Verwaltung, Vermittlung, Verkauf und Vermietung von Immobilien aller Art
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.09.2024, um 10:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 43 IN 243/24 und 43 IN 255/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.12.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 09.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 243/24
Bielefeld, 30.09.2024
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