Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sports Data Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 238610
EUID
DED2601V.HRB238610
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 586/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. André Wehner
Adresse
Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke
Termine & Fristen
Antragseingang
06.08.2024
Eröffnung
10.10.2024 , 13:43 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.12.2024
Niederschrift Forderungsliste
19.12.2024
Stichtag Berichts- und Prüfungstermin
08.01.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 10.10.2024 um 13:43 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sports Data Services GmbH eröffnet, da Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vorliegen. Das Verfahren wurde auf Antrag der Gesellschafterin eingeleitet, der am 06.08.2024 bei Gericht einging. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. André Wehner ernannt worden. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 09.12.2024 beim Insolvenzverwalter anmelden. Ein Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 08.01.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum können schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensfragen bei Gericht eingereicht werden. Die Forderungsliste sowie der Bericht des Verwalters werden ab dem 19.12.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Das Verfahren wird vorerst schriftlich durchgeführt, eine Gläubigerversammlung wird nicht einberufen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 586/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 238610 eingetragenen Sports Data Services GmbH, Kantstraße 164, 10623 Berlin,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.10.2024, um 13:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 586/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 238610 eingetragenen Sports Data Services GmbH, Kantstraße 164, 10623 Berlin,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.10.2024, um 13:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Gesellschafterin der Schuldnerin .
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 08.01.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung oder Aufnahme eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert bzw. Ablehnung der Aufnahme eines solchen Rechtsstreits, Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrags zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreits,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 19.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.127 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
43 IN 586/24
Bielefeld, 10.10.2024
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