Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sports Data Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Kantstraße 164, Upper West, 10623 Berlin
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 238610
EUID
DED2601V.HRB238610
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 586/24
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Eröffnung
10.10.2024 , 13:43 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.12.2024
Prüfungstermin
08.01.2025
Schlusstermin
07.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Service- und Dienstleistungen im Bereich Erhebung, Verarbeitung, Aufbereitung, Auswertung und Analyse von Daten; Entwicklung, Vermarktung und Vertrieb von Software und Software-Lösungen im Bereich Erhebung, Verarbeitung, Aufbereitung, Auswertung und Analyse von Daten (insbesondere Datenbanken, Business Intelligence- Lösungen, DA TA-Mining, Cloud-Produkte).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 10.10.2024 um 13:43 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sports Data Services GmbH eröffnet, da Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vorliegen. Das Verfahren wurde auf Antrag der Gesellschafterin eingeleitet, der am 06.08.2024 bei Gericht einging. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. André Wehner ernannt worden. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 09.12.2024 beim Insolvenzverwalter anmelden. Ein Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 08.01.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum können schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensfragen bei Gericht eingereicht werden. Die Forderungsliste sowie der Bericht des Verwalters werden ab dem 19.12.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Das Verfahren wird vorerst schriftlich durchgeführt, eine Gläubigerversammlung wird nicht einberufen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sports Data Services GmbH ist am 10.10.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. André Wehner ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 09.12.2024. Der Stichtag für den Berichts- und P…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sports Data Services GmbH ist am 10.10.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. André Wehner ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 09.12.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 08.01.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Zustimmung zur Schlussverteilung zugestimmt, wobei eine Frist zur Stellungnahme bis zum 07.10.2026 besteht. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist mit einem Endbetrag von 14.365,81 EUR festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sports Data Services GmbH ist am 10.10.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. André Wehner ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 09.12.2024. Der Stichtag für den Berichts- und …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sports Data Services GmbH ist am 10.10.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. André Wehner ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 09.12.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 08.01.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf ist dem Antrag auf Zulassung der Schlussverteilung zugestimmt worden. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind mit einem Endbetrag von 14.365,81 EUR festgesetzt worden. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 755.503,43 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 21.748,26 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 586/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 238610 eingetragenen Sports Data Services GmbH, Kantstraße 164, 10623 Berlin,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.10.2024, um 13:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 586/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 238610 eingetragenen Sports Data Services GmbH, Kantstraße 164, 10623 Berlin,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.10.2024, um 13:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Gesellschafterin der Schuldnerin .
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 08.01.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung oder Aufnahme eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert bzw. Ablehnung der Aufnahme eines solchen Rechtsstreits, Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrags zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreits,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 19.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.127 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
43 IN 586/24
Bielefeld, 10.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 586/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 238610 eingetragenen Sports Data Services GmbH, Kantstraße 164, 10623 Berlin, vertr. d. d. Gf.
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermin…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 586/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 238610 eingetragenen Sports Data Services GmbH, Kantstraße 164, 10623 Berlin, vertr. d. d. Gf.
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
07.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.107 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 586/24
Amtsgericht Bielefeld, 17.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 586/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 238610 eingetragenen Sports Data Services GmbH, Kantstraße 164, 10623 Berlin, vertr. d. d. Gf.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Ostertorstraße 7, 3231…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 586/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 238610 eingetragenen Sports Data Services GmbH, Kantstraße 164, 10623 Berlin, vertr. d. d. Gf.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung 9.657,69 EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen 2 414,42 EUR
Zwischensumme 12.072,11 EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 12.072,11 EUR 2.293,70 EUR
Endbetrag 14.365,81 EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 10.10.2024 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 24.144,21 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 9.657,68 EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 04.08.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 586/24
Amtsgericht Bielefeld, 17.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 586/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 238610 eingetragenen Sports Data Services GmbH, Kantstraße 164, 10623 Berlin,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 586/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 238610 eingetragenen Sports Data Services GmbH, Kantstraße 164, 10623 Berlin,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 755.503,43 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 21.748,26 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.107 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
43 IN 586/24
Amtsgericht Bielefeld, 07.09.2026
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