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Insolvenzprofil
WESTQUELL Heil- und Mineralbrunnen GmbH in Insolvenz
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Berliner Straße 50-62, 44866 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 11319
EUID
DER2201.HRB11319
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 1057/08
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Beschlussdatum
21.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von Heil- und Mineralbrunnenprodukten, Erfrischungsgetränken, Obstsäften und anderen nicht alkoholischen und ggf. auch alkoholischen Getränken nebst der Erledigung aller in diesem Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmungen zu errichten, zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bochum hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WESTQUELL Heil- und Mineralbrunnen GmbH einen Beschluss zur Festsetzung eines Vorschusses auf die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters erlassen. Das Verfahren ist bereits eröffnet, da von einem Insolvenzverwalter die Rede ist. Gegen den Beschluss steht dem Schuldner und anderen Betroffenen der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist zur Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 1057/08
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 11319 eingetragenen WESTQUELL Heil- und Mineralbrunnen GmbH in Insolvenz, Berliner Str. 50-62, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Heinz Jürgen Rei…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 1057/08
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 11319 eingetragenen WESTQUELL Heil- und Mineralbrunnen GmbH in Insolvenz, Berliner Str. 50-62, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Heinz Jürgen Reinecke, Elisabeth-Wilms-Weg 50, 44319 Dortmund und Herrn Thomas Rische, Am Thelenbusch 123, 47269 Duisburg und Herrn Joachim Penzel, Haarbeckstr. 5, 47506 Neukirchen-Vluyn
ist auf die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters ein Vorschuss festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.33 eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de.
80 IN 1057/08
Amtsgericht Bochum, 21.10.2024
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