Betreiben von Geschäften und Dienstleistungen weltweit in den Bereichen Touristik, Reisen, Verkehrsrecht, Überflugrechte, Slots, Flughafen handling, Charterflüge, technische Unterstützung, Ersatzteile für Fluggesellschaften und Betankungsverträge.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Geschäftstätigkeit
Betrieb von Geschäften und Dienstleistungen in den Bereichen Touristik, Reisen, Verkehrsrecht, Überflugrechte, Slots, Flughafenhandling, Charterflüge, technische Unterstützung, Ersatzteile und Betankungsverträge
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spot Reisen GmbH ist anhängig. Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Der Verwalter hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt, der am 22.05.2025 bekannt gemacht wurde. Den Beteiligten wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen gegeben. Am 20.06.2025 hat das Amtsgericht Cuxhaven die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt; die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Die Berechnungsmasse beträgt 174.152,79 EUR, wobei eine Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % zugrunde gelegt wird. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 07.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spot Reisen GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Das Amtsgericht Cuxhaven hat die festgesetzten Beträge gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht. De…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spot Reisen GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Das Amtsgericht Cuxhaven hat die festgesetzten Beträge gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht. Den Gläubigern wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben. Zudem ist im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet worden. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 07.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spot Reisen GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag auf den 07.04.2026 festgelegt wurde. Im Verlauf des Verfahrens wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Moritz …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spot Reisen GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag auf den 07.04.2026 festgelegt wurde. Im Verlauf des Verfahrens wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel sowie später die des endgültigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Der verfügbare Massebestand wird mit 207.923,97 EUR angegeben, während Insolvenzforderungen in Höhe von 930.260,09 EUR zu berücksichtigen sind. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Der Schlusstermin ist auf den 13.10.2026 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen Forderungen und Einwendungen gegen die Schlussrechnung eingelegt werden können.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 113/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spot Reisen GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Amr Aboukoura, Küstriner Straße 2, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 208654), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§…
12 IN 113/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spot Reisen GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Amr Aboukoura, Küstriner Straße 2, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 208654), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 17.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 113/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spot Reisen GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Amr Aboukoura, Küstriner Straße 2, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 208654), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2…
12 IN 113/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spot Reisen GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Amr Aboukoura, Küstriner Straße 2, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 208654), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 02.05.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 174.152,79 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 20.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 113/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spot Reisen GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Amr Aboukoura, Küstriner Straße 2, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 208654), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantr…
12 IN 113/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spot Reisen GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Amr Aboukoura, Küstriner Straße 2, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 208654), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 22.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 113/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spot Reisen GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Amr Aboukoura, Küstriner Straße 2, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 208654), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantr…
12 IN 113/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spot Reisen GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Amr Aboukoura, Küstriner Straße 2, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 208654), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 09.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 113/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spot Reisen GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Amr Aboukoura, Küstriner Straße 2, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 208654), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahm…
12 IN 113/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spot Reisen GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Amr Aboukoura, Küstriner Straße 2, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 208654), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Gerhard-Rohlfs-Str. 16, 28757 Bremen, Tel.: 0421/200959-0, Fax: 0421/200959-29, E-Mail: bremen@sponagel-recht.de, Internet: www.sponagel-recht.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 207.923,97 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 930.260,09 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cuxhaven, 12.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 113/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spot Reisen GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Amr Aboukoura, Küstriner Straße 2, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 208654), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 In…
12 IN 113/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spot Reisen GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Amr Aboukoura, Küstriner Straße 2, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 208654), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 20 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.04.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 272.899,08 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Da die Buchhaltungsunterlagen unvollständig aufgefunden wurden und eine Aufarbeitung nur mit einer Mehrbelastung zu leisten war, wird ein Zuschlag auf die Regelvergütung in Höhe von 25% beantragt.
[...]
Für die vorausgegangenen vorläufige Insolvenzverwaltung wird ein Abschlag in Höhe von 5%beantragt.
In der Gesamtschau ist der Gesamtzuschlag in Höhe von 20% der Regelvergütung nicht zu beanstanden und antragsgemäß festzusetzen.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 182,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 52 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 11.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 113/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spot Reisen GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Amr Aboukoura, Küstriner Straße 2, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 208654), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur …
12 IN 113/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spot Reisen GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Amr Aboukoura, Küstriner Straße 2, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 208654), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 13.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 11.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.