Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
St. Elisabeth Krankenhaus Lahnstein - Ihr Gesundheitszentrum - GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Ostallee 3, 56112 Lahnstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 23662
EUID
DET2210V.HRB23662
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 197/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering
Rolle
Sachwalter
Kanzlei
NST Niering Stock Tömp Rechtsanwälte u. Partner
Adresse
Sachsenring 69, 50677 Köln
Telefon
0221/9922300
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.11.2023
Eröffnung
01.02.2024 , 11:04 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.04.2024
Berichtstermin
10.05.2024 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche insbesondere durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, der Altenhilfe sowie durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO), ebenso durch die Förderung der christlichen Religion katholischen Bekenntnisses. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Errichten und Betreiben von Krankenhäusern, insbesondere des St. Elisabeth-Krankenhauses Lahnstein, sowie von Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und stationären Rehabilitation und vergleichbaren Hilfsangeboten. Die Gesellschaft dient der stationären, teilstationären und ambulanten Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten sowie der Heilung und Rehabilitation von kranken und hilfsbedürftigen Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Religion, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Die Berufsbildung wird verwirklicht insbesondere durch die Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal. Die Gesellschaft verwirklicht ihren kirchlichen Zweck insbesondere durch das Abhalten von Gottesdiensten sowie die seelsorgerische Betreuung von kranken und zu pflegenden Menschen und durch eine kirchlich- caritative Ausbildung der in der Gesellschaft und den verbundenen Einrichtungen tätigen Mitarbeiter. Verkündigung und Seelsorge gehören zu ihren Aufgaben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der St. Elisabeth Krankenhaus Lahnstein - Ihr Gesundheitszentrum - GmbH ist am 01.02.2024 um 11:04 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 20.11.2023 eine vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt worden. Mit der Eröffnung wurde die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei diese die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters verwaltet. Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering ist als Sachwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 02.04.2024 beim Sachwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 10.05.2024 um 10:30 Uhr in Koblenz angesetzt. Am 25.03.2024 hat der Sachwalter Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 197/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der St. Elisabeth Krankenhaus Lahnstein - Ihr Gesundheitszentrum - GmbH, Ostallee 3, 56112 Lahnstein (AG Koblenz, HRB 23662), vertr. d.: Claudius David Walker, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 20.11.2023 angeordn…
21 IN 197/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der St. Elisabeth Krankenhaus Lahnstein - Ihr Gesundheitszentrum - GmbH, Ostallee 3, 56112 Lahnstein (AG Koblenz, HRB 23662), vertr. d.: Claudius David Walker, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 20.11.2023 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten in Form der Einrichtung eines Treuhandkontos zur Absicherung von Zahlungszusagen der Schuldnerin während des Schutzschirmverfahrens an die jeweiligen Gläubiger ermächtigt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Koblenz, 25.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 197/23: Über das Vermögen der St. Elisabeth Krankenhaus Lahnstein - Ihr Gesundheitszentrum - GmbH, Ostallee 3, 56112 Lahnstein (AG Koblenz, HRB 23662), vertr. d.: Claudius David Walker, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2024 um 11:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Chris…
21 IN 197/23: Über das Vermögen der St. Elisabeth Krankenhaus Lahnstein - Ihr Gesundheitszentrum - GmbH, Ostallee 3, 56112 Lahnstein (AG Koblenz, HRB 23662), vertr. d.: Claudius David Walker, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2024 um 11:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, NST Niering Stock Tömp Rechtsanwälte u. Partner, Sachsenring 69, 50677 Köln, Tel.: 0221/9922300, Fax: 0221/99223035, E-Mail: koeln@nst-inso.com.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.04.2024 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten:
Freitag, 10.05.2024, 10:30 Uhr, Saal 114, Hauptjustizgebäude, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 02.02.2024
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agko.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin St. Elisabeth Krankenhaus Lahnstein - Ihr Gesundheitszentrum - GmbH, Ostallee 3, 56112 Lahnstein (AG Koblenz, HRB 23662),
vertreten durch:
Claudius David Walker, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ADVANT Beiten - Beiten Burkhardt Recht…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin St. Elisabeth Krankenhaus Lahnstein - Ihr Gesundheitszentrum - GmbH, Ostallee 3, 56112 Lahnstein (AG Koblenz, HRB 23662),
vertreten durch:
Claudius David Walker, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ADVANT Beiten - Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mainzer Landstraße 36, 60325 Frankfurt am Main, hat der Sachwalter mit Bericht vom 25.03.2024 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
56068 Koblenz, 27.03.2024
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 197/23
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