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Insolvenzprofil
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Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Graviusheim Altenheim e.V. ist am 22.01.2024 um 08:47 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Paul Wieschemann bestellt worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Am 16.04.2024 um 10:47 Uhr ist ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet worden. Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Die Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Originalbekanntmachung
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