Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Stellar Online GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kurfürstenstraße 1, 34117 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 17527
EUID
DEM1607.HRB17527
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 132/22 h
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sandra Mitter
Kanzlei
Westhelle-Partner
Adresse
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Telefon
0561/3166-311
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
14.05.2025
Stichtag
22.09.2025
Aufhebung
19.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vermarktung von Reichweiten für Werbung im Internet von Dritten, Verkauf von Werbung im Internet, Vertrieb-, Marketing und Business Development im Auftrag von Dritten mit speziellen Fokus auf internetbasierten Geschäftsmodellen, Beratung zu internetbasierten Geschäftsmodellen, Kauf, Verkauf, Aufbau, Betrieb und Vermarktung eigener exklusiver Reichweiten für Online Werbung beispielsweise durch eigene Portale, Webseiten, Social Media Seiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stellar Online GmbH, Kurfürstenstr. 1, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 17527), ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen für den 14.05.2025 angeordnet worden. Im weiteren Verlauf wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Stichtag für Widersprüche und Einwendungen auf den 22.09.2025 festgelegt ist. Der verfügbare Massebestand belief sich auf 73.044,08 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 216.016,14 EUR. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sandra Mitter wurden gerichtlich festgesetzt. Das Verfahren ist am 19.03.202ende, da die Schlussverteilung vollzogen ist und das Verfahren gemäß § 200 InsO aufgehoben worden ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 132/22 h: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stellar Online GmbH, Kurfürstenstr. 1, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 17527), vertr. d.: Florian Ganz, GF. d. Stellar Online GmbH, Bahnhofstr. 82 b, 34576 Homberg (Efze), (Geschäftsführer), ist am 19.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussve…
666 IN 132/22 h: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stellar Online GmbH, Kurfürstenstr. 1, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 17527), vertr. d.: Florian Ganz, GF. d. Stellar Online GmbH, Bahnhofstr. 82 b, 34576 Homberg (Efze), (Geschäftsführer), ist am 19.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Amtsgericht Kassel
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 132/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stellar Online GmbH, Kurfürstenstr. 1, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 17527), vertr. d.: Florian Ganz, Geschäftsführer d. Stellar Online GmbH, wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin…
666 IN 132/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stellar Online GmbH, Kurfürstenstr. 1, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 17527), vertr. d.: Florian Ganz, Geschäftsführer d. Stellar Online GmbH, wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 22.09.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 21.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stellar Online GmbH, Kurfürstenstr. 1, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 17527), vertr. d.: Florian Ganz, Geschäftsführer d. Stellar Online GmbH, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 73.044,08 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massek…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stellar Online GmbH, Kurfürstenstr. 1, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 17527), vertr. d.: Florian Ganz, Geschäftsführer d. Stellar Online GmbH, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 73.044,08 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 216.016,14 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 132/22 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
21.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 666 IN 132/22 h. In dem Insolvenzverfahren Stellar Online GmbH, Kurfürstenstr. 1, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 17527), vertr. d.: Florian Ganz, Geschäftsführer d. Stellar Online GmbH, sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der Insolv…
Geschäfts-Nr.: 666 IN 132/22 h. In dem Insolvenzverfahren Stellar Online GmbH, Kurfürstenstr. 1, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 17527), vertr. d.: Florian Ganz, Geschäftsführer d. Stellar Online GmbH, sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sandra Mitter, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Insolvenzverwalterin hat mit Schreiben vom 16.07.25 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf 137.298,70 EUR. Der Berechnung der Insolvenzverwalterin konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Im vorliegenden Fall wurde das Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen gemäß §§ 2, 3 InsVV, für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 21.07.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 132/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stellar Online GmbH, Kurfürstenstr. 1, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 17527), vertr. d.: Florian Ganz, Geschäftsführer d. Stellar Online GmbH, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordne…
666 IN 132/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stellar Online GmbH, Kurfürstenstr. 1, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 17527), vertr. d.: Florian Ganz, Geschäftsführer d. Stellar Online GmbH, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 27.02.2025
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